Kirchliche Trauungen in Hausen werden in der Josefskirche gefeiert.
Bitte nehmen sie hierzu Kontakt mit dem Pfarrbüro auf und klären, ob die Kirche an ihrem Wunschdatum frei ist; gerne kann eine Uhrzeit vereinbart werden. Viele Paare entscheiden sich für 14.00 oder 14.30 Uhr.
Falls sie Pfarrer Schneider oder Diakon Quandt als trauenden Geistlichen wünschen, korrespondieren sie bitte per Mail oder telefonisch mit ihnen, ob sie für die Trauung terminlich zu Verfügung stehen.
Nach der Reservierung benötigen die Eheleute einen Taufnachweis, falls die Taufe nicht in Hausen stattgefunden hat. Der Taufnachweis wird im Pfarramt der Taufkirche angefordert.
Die trauenden Geistlichen nehmen einige Monate vor der Trauung mit dem Brautpaar Kontakt auf, um sich kennen zu lernen, die Feier der Trauung zu besprechen und Fragen zu klären. In diesem Gespräch wird auch das obligatorische Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) ausgefüllt, ein formales Anmelde – und Zulassungsformular. Für diese Formalia werden die Taufnachweise (Taufscheine) benötigt. Für das EVP ist der Ortspfarrer zuständig, d.h der Pfarrer des amtlichen Hauptwohnsitzes, dieser muss nicht mit dem trauenden Geistlichen identisch sein.
Ist auf Wunsch des Brautpaares ein Empfang nach der Trauung geplant, wird dies mit dem Vermietungsausschuss vereint, der am 1. und 3. Montag eines Monats von 18.00 – 19.00 Uhr eine öffentliche Sprechstunde im Pfarrer-Schwahn-Haus unterhält.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Der Traugottesdienst
Die Trauung findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt. Der Gottesdienst ist keine Zeremonie, auch wenn die Medien häufig diese Formulierung verwenden; sondern eine Liturgie: das gefeierte Gottlob. Die Trauung kann als Eucharistiefeier (Trauung mit Predigt und Hl. Messe mit Kommunion) oder als Wortgottesdienst (Trauung mit Predigt) gefeiert werden. Die Wahl der Feierform richtet sich nach dem Bezug der Brautleute zur Eucharistie. Viele Paare entscheiden sich für eine Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes. Eine Kombination von Taufe und Trauung ist möglich, wenn dies die Brautleute wünschen.
Die mediale Inszenierung von Trauungen (Prinzenhochzeiten, Hochzeiten von prominenten Personen) beflügelt die Kreativität, was häufig fragwürdige Auswirkungen auf die Gestaltung der Traugottesdienste hat. Diese Kreativität findet in der anschließenden Hochzeitsfeier genügend Raum (Die Party steigt hinterher!). Der Gottesdienst ist dafür nicht der geeignete Ort. Es geht um eine reife Entscheidung, die zwei Menschen getroffen haben. Sie sagen Ja zueinander und gehen den lebenslangen Bund der Treue, Solidarität und der Liebe ein. In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament, d. h. ein einzigartiges Zeichen der Nähe Gottes. Dafür braucht es keine zusätzliche Inszenierung, die Liturgie (Gotteslob) ist ausdrucksstark genug.
Gestaltungswünsche (Lieder, Texte, Musik) besprechen die Brautleute mit dem trauenden Geistlichen.
Kirchenrechtliches
Zulassung
Nach katholischem Kirchenrecht können Mann und Frau heiraten, wenn beide noch nicht verheiratet waren; bzw. ein früherer Ehepartner verstorben ist (Sterbeurkunde) oder eine frühere Eheschliessung kirchenrechtlich annulliert (Annulierungsbestätigung) wurde.
Dispens
Haben die Brautleute verschiedene Konfessionen (ev, kath) und findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, braucht es hierfür eine Dispens (bischöfliche Genehmigung). Diese wird nach dem Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) in Mainz erwirkt.
Zuständigkeit
Der Hauptwohnsitz eines Katholiken / einer Katholikin legt die Zugehörigkeit zu einer katholischen Pfarrgemeinde fest. Der Pfarrer (Ortspfarrer) dieser Pfarrgemeinde ist primär Ansprechpartner für die Formalia (EVP), er muss nicht dringend die Trauung leiten; ist aber Weisungsbefugt und stellt dem trauenden Geistlichen (Traupfarrer) eine Überweisung aus. Alle Paare, die nicht in Hausen ihren Erstwohnsitz haben, treten daher mit dem Pfarramt ihres Hauptwohnsitzes in Kontakt.
Dimissoriale
Hat das Brautpaar (kath + ev) die Absicht in einer evangelischen Kirche mit einem evangelischen Geistlichen zu heiraten; ist es sinnvoll ein Dimissoriale beim katholischen Pfarrer zu beantragen. Dadurch wird die Ehe kirchenrechtlich anerkannt. Die evangelische Kirche kennt solche Formalia nicht; es betrifft nur den katholische(n) Partner/Partnerin.
Partner/Partnerin
Um kirchlich heiraten zu können gilt: Ein Partner, eine Partnerin muss der katholischen Kirche angehören und darf nicht ausgetreten sein. Der Empfang des Firmsakraments ist nicht verpflichtend, aber durchaus wünschenswert. Der weitere Partner/Partnerin (ungetauft oder ausgetreten) muss unverheiratet sein.
Kinder
Kinder aus früheren Beziehungen sind kein Ausschlussgrund. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass eine finanzielle Versorgung stattfindet.