Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten anderer Anbieter kann durch das Bistum gefördert werden - in Form von Dienstbefreiung und finanzieller Bezuschussung.
Die Förderung anderer Anbieter sollte mit dem Antrag Fort-oder Weiterbildung beantragt werden. Dabei sind das detaillierte Programm und ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Auf Vorschlag des Fortbildungscontrollings befindet der Dienstgeber über den Antrag. Je nach dienstlichem Interesse werden verschiedene Anteile erstattet.