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Männliche und weibliche Ehrenamtliche, die auf ein Whiteboard im „Pfarrbüro“ schauen

Qualifizierung I Ehrenamt I Förderung Pfarreien

Förderung beantragen

Ehrenamtliches Engagement lebt davon, dass Menschen sich sicher fühlen in dem, was sie tun. Deshalb stellt das Bistum Mainz Mittel bereit, mit denen Sie Ehrenamtliche gezielt weiterbilden können — als Gruppe in der Pfarrei oder einzeln.

Der Weg dorthin ist zweigeteilt: Vor der Maßnahme stellen Sie den Förderantrag, nach der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Beide Formulare finden Sie unten. Ausgezahlt wird nach geprüftem Nachweis auf das Pfarreikonto.

Alle Bedingungen in den vollständigen Förderrichtlinienfinden Sie hier.

 

Kriterien für die Auswahl

Gefördert werden ausschließlich Angebote, die Ehrenamtliche zur Ausübung ihres kirchlichen Ehrenamts qualifizieren, sie dabei unterstützen und/oder zum Erwerb folgender Kompetenzen dienen.

 

Was wird gefördert?

Es gibt zwei Wege, eine Förderung in Anspruch zu nehmen:

Option 1

Qualifizierung vor Ort für eine Gruppe

Maßnahmen für eine Gruppe Ehrenamtlicher in der Pfarrei – möglichst in Kooperation. Hat Vorrang vor der individuellen Förderung.

Option 2

Individuelle Qualifizierung für einzelne Ehrenamtliche

Antrag wird über die Pfarreileitung bzw. die zuständige Person genehmigt. Max. 150 € pro Person und Jahr.

Den 46 Pfarreien/Pastoralräumen stehen zunächst 1.000 € als Sockelbetrag zur Verfügung:

Für die Qualifizierung Ehrenamtlicher stehen jährlich insgesamt 100.000 € zur Verfügung.

  • 100.000 € Gesamtbudget pro Jahr 
  • 1.000 € Sockelbetrag je Pfarrei

 

So funktioniert's

  1. Antrag stellen
    Die zuständige Person Ihrer Pfarrei reicht den Antrag vor Beginn der Maßnahme ein. Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung.
  2. Entscheidung abwarten
    Wir prüfen Förderfähigkeit und Budget. Sie bekommen eine Rückmeldung per E-Mail, ob die Förderung bewilligt wurde.
  3. Nachweis einreichen
    Nach der Maßnahme reichen Sie innerhalb von vier Wochen den Verwendungsnachweis mit Beleg ein.
  4. Auszahlung
    Nach geprüftem Nachweis überweisen wir die bewilligte Summe auf das Pfarreikonto.