Helfen mit Wohnraum

Caritas Tipps bei Aufnahme von Geflüchteten in privatem Wohnraum (c) www.caritas.de
Caritas Tipps bei Aufnahme von Geflüchteten in privatem Wohnraum
Datum:
Do. 24. März 2022
Von:
Bistum Mainz

Für die Unterbringung von Flüchtlingen sind die kommunalen, staatlichen Stellen zuständig. Landkreise und Kommunen geraten jedoch an Kapazitätsgrenzen. 

Sie sind dankbar über Unterbringungsmöglichkeiten. Der Caritasverband will dieses Engagement unterstützen und hat aufgrund seiner Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit Empfehlungen zusammengestellt. 

Tipps der Caritas als pdf

Wohnraum, Erstkontakt, soziale Absicherung, Behördengänge

Wenn Sie in den Pfarreien oder als Privatpersonen Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, dann ist dies ein sehr schönes Zeichen, zu dem das Bistum - sofern Sie die Möglichkeit haben, ausdrücklich ermutigen möchte.

Nehmen Sie aber vorher oder möglichst bald nach Ankunft der Geflüchteten Kontakt zu den Kommunen oder den Landkreisen auf. Hier sind bestimmte Kriterien einzuhalten - sowohl was den Wohnraum angeht, als auch was die Pflicht zur Registrierung angeht, die den Geflüchteten nicht nur Rechtssicherheit geben soll, sondern auch den Zugang zu den nötigen Verfahren bietet, hier tatsächlich auch mit allem Notwendigen leben zu können. Vor allem ist eine schnelle Einbindung in das Krankenversicherungssystem zu gewährleisten.

Beachten Sie aber bitte auch, dass der Wohnraum für längere Zeit zu Verfügung stehen muss.
Es ist auch für die Helfenden eine große Herausforderung und mit Sicherheit auch eine Belastung, hier in eine solche Verantwortung zu gehen. 

mehr Infos zum Helfen auf caritas.de