Das Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum erbringt eine Vielzahl von stationären, teilstationären und ambulanten Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe.
Geordnet nach den Bestimmungen im SGB VIII sind dies insbesondere folgende Angebote:
Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige – Erster Unterabschnitt – Hilfe zur Erziehung
- § 27 ff Hilfe zur Erziehung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33 Vollzeitpflege (Pflegefamilie/Erziehungsstelle)
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dritter Unterabschnitt, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 Mitwirkung Hilfeplan
Vierter Unterabschnitt – Hilfe für junge Volljährige
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(Weitergewährung von Hilfen zur Erziehung über die Volljährigkeit hinaus (muss vom Heranwachenden selbst beantragt werden)
Drittes Kapitel, andere Aufgaben der Jugendhilfe- Erster Abschnitt – Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmestellen/Diagnosegruppe)
Weiteres Angebot: Mitfinanzierung für sozialpädagogische Anteile der Oswald-von-Nell- Breuning Schule von Jugendlichen in der Jugendhilfe.