Gefördet werden:
Es werden Maßnahmen mit mindestens 5 und maximal 40 Teilnehmer/-innen (Ausnahme Dekanats-/Diözesantage) bezuschusst. Zuschussberechtigt sind Teilnehmer/-innen zwischen 6 und 27 Jahren. Pro 5 Teilnehmer/-innen kann eine Betreuungsperson gefördert werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Art und Länge der Veranstaltung. Bei eintägigen Maßnahmen ist ein Programmm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich. Bei mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als je ein voller Tag gerechnet, wenn ein Programm von mindestens je 3 Stunden durchgeführt wurde. Halbe Veranstaltungstage (mit 3 Std. Programm) können mit dem halben Tagessatz bezuschusst werden. Der Antrag muß spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim Bischöflichen Jugendamt in Mainz gestellt werden.
Unsere NEUEN Öffnungszeiten sind:
Montags, Dienstags, Donnerstags: 9:00 - 15:00
Freitags: 9:00 - 13:00
sowie nach Vereinbarung