Anweisungen des Bistums

zur Energiekrise

Datum:
Fr. 30. Sep. 2022
Von:
Bistum Mainz

Zum 1. Oktober treten verschiedene Regelungen für die Einrichtungen im Bistum Mainz zum Umgang mit der Energiekrise in Kraft. In der Dienstanweisung wird unter anderem festgelegt, dass mit Beginn der Heizperiode die Heizungsanlagen aller Kirchen im Bistum Mainz dauerhaft nur auf Frostschutz zu betreiben sind (d.h. mit einer Mindesttemperatur von drei bis vier Grad).

Zur Vermeidung von Schäden an Inventar, Kunstgegenständen oder Orgeln komme es grundsätzlich nicht auf die Raumtemperatur an, sondern auf die relative Luftfeuchtigkeit. Daher verweist die Dienstanweisung auf die Notwendigkeit richtigen Lüftens, um die relative Luftfeuchtigkeit in einem Korridor zwischen 45 und 70 Prozent zu halten.

Darüber hinaus wird für das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Mainz als deutlicher Beitrag zum Energiesparen ab dem 23. Dezember bis zum 5. Januar 2023 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich Homeoffice angeordnet. Nach dem Neujahrsempfang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 6. Januar werden die Büroräume dann erst wieder am 9. Januar geheizt. Die Dienstanweisung ist zusammen mit gemeinsamen Handlungsempfehlungen aus den Bauabteilungen nahezu aller deutschen Diözesen und einer Ideensammlung von Umweltbeauftragtem und dem Arbeitskreis Klimaschutz im Bistum Mainz an die Gemeinden und Einrichtungen verschickt worden.

Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, die Bevollmächtigte des Generalvikars im Bistum Mainz, schreibt in der Dienstanweisung: „Die durch den Krieg ausgelöste Krise in der Energieversorgung führt nicht nur zu einer jetzt schon spürbaren erheblichen Energiekostensteigerung, sondern auch zu einem drohenden Energienotstand im kommenden Winter, dem wir in den verschiedensten Kontexten begegnen müssen: im beruflichen Kontext genauso wie im öffentlichen und privaten.“ Entscheidend sei dabei, zu „nachhaltigen Veränderungen in unserem Verhalten“ zu kommen und „zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Schöpfung“. Und weiter: „Wir wissen, dass durch die gestiegenen Energiekosten auch immense Belastungen auf die Kirchengemeinden zukommen. Schätzungen unserer Abteilungen gehen von einem finanziellen Mehrbedarf in Höhe von rund elf Millionen Euro aus, wenn mit entsprechenden Maßnahmen nicht gegengesteuert wird.“ Mit der Dienstanweisung reagiere das Bistum auf den gesetzlichen Rahmen, der durch zwei Verordnungen der Bundesregierung zur Energiekrise vorgegeben wurde und ergänze sie zugleich mit weiteren Vorgaben und Empfehlungen als Beitrag zur nachhaltigen Bewältigung der entstandenen Energiekrise.