Eingeschränkter Regelbetrieb

Kita

Datum:
Do. 28. Mai 2020
Von:
Dorothea Busalt

Das Land Hessen hat nun  die Verordnung zum eingeschränkten Regelbetrieb erlassen. Nach diesen sehr unkonkreten Vorgaben des Landes, die dankenswerter Weise von unserem Bürgermeister und  dem Leiter des Sozialamtes erläutert und konkretisiert wurden, haben sich die Verantwortlichen unserer vier Kitas getroffen, um diese Verordnung für die Kitas in Katholischer Trägerschaft umzusetzen.

Die Notbetreuung wird fortgesetzt werden. Zuerst gilt es, die berechtigten Familien zu befragen, wie viele Tage in der Woche sie die Notbetreuung für ihr Kind benötigen.

Die daraufhin frei bleibenden Plätze werden unter Berücksichtigung der Räumlichkeiten und des vorhandenen Personals nun auf die Kinder, die bisher die Kita  nicht besuchen konnten, aufgeteilt.  So wird es für alle Kindern im Kitabereich möglich sein, zwei Tage in der Woche die Kita zu besuchen.

Auch mit den Kindern in den Krippen wird ebenfalls in gleicher Weise verfahren. Da dort die Bedingungen jedoch etwas anders sind, wird den Kindern mindestens einen Tag in der Woche möglich sein, die Kita zu besuchen.

Genauere Informationen erhalten die Eltern spätestens bis 01.06. mit einem Elternbrief ihrer jeweiligen Kita.