Gemeindebrief 11

Feier der Gottesdienste

Datum:
Sa. 11. Juli 2020
Von:
Dorothea Busalt

Immer wieder wird die aktuelle Praxis der Gottesdienste unter den Verantwortlichen besprochen. In einem weiteren Gemeindebrief können Sie das, was neu festgelegt wurde, nachlesen.

Gemeindebrief Nr. 11 - Katholische Kirche Viernheim

Liebe Gemeinde,

in dieser Woche haben wir im Dienstgespräch mit dem Team, bestehend aus Pfarrer, Gemeindereferenten, Küstern und Sekretärinnen, wieder einmal über die Gottesdienste in Viernheim gesprochen. Mit diesem neuen Gemeindebrief wollen wir Sie an unseren Überlegungen und Beschlüssen teilhaben lassen.

Mit der Eucharistiefeier am letzten Sonntag ist uns bewusst geworden, dass wir mit 100 Mitfeiernden in der Apostelkirche am Limit waren. Bisher mussten wir Niemanden abweisen, der in den Gottesdienst kommen wollte.

Es ist verständlich, dass Menschen unsere Gottesdienste mitfeiern wollen, wenn für einen Familienangehörigen, einen Freund, Bekannten oder Nachbarn in diesen Gottesdiensten gebetet wird. So ist dann auch die hohe Besucherzahl am letzten Sonntag zu erklären. Allerdings erforderte es bisher vor und nach den Gottesdiensten eine immense Organisation, um die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  So waren zwei Personen am letzten Sonntag alleine 1 1/2 Stunden vor dem Gottesdienst beschäftigt um für die angemeldeten Personen die Plätze einzuteilen, damit alle zum Gottesdienst kommen können. Wir haben jetzt versucht, es zu vereinfachen. Es werden in Zukunft eine bestimmte Anzahl von Einzel-, Doppel- und Familienplätzen zur Verfügung stehen. So muss nicht jedes Mal neu über überlegt werden, wo Sitzmöglichkeiten bestehen. Inzwischen haben Sie sicher auch mitbekommen, dass es nur noch eine Anmeldung zum Sonntagsgottesdienst braucht. Für die anderen Gottesdienste benötigen wir nur einen Zettel mit Namen, Adresse und Telefonnummer, die dann für drei Wochen aufgehoben werden müssen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, wenn wir die Intentionen für Verstorbene weiterhin veröffentlichen, wir doch Menschen abweisen müssten, was wir nicht wollen. So haben wir nach einer längeren Diskussion beschlossen, weiterhin Intentionen anzunehmen, um in besonderer Weise für unsere Verstorbenen zu beten. Diese werden dann in der Messe vorgelesen, aber nicht in der Gottesdienstordnung veröffentlicht werden. Mit den Stiftungsämter verfahren wir auf gleiche Weise.

Die Seelenämter bzw. Requien werden wir auf die Gottesdienste verteilen. Für die Familie des Verstorbenen ist dann eine Bank reserviert. Dabei haben wir uns an den geplanten Erstkommuniongottesdiensten orientiert, in denen für die Kommunionkinder und deren Familien ebenfalls jeweils eine Bank mit sechs Personen reserviert ist.

Mit den 74 Erstkommunionkindern und ihren Familien feiern wir an zwei Sonntagen im August, am 16. 8. und 23. 8,  jeweils um 9.00 Uhr und um 11.00 Uhr in insgesamt vier Gottesdiensten die feierliche Erstkommunion.

Seit 1. Juli haben wir mit den Taufsamstagen begonnen, an denen wir bis zu vier Taufen hintereinander mit den einzelnen Familien feiern. Auch Trauungen werden noch stattfinden. So sind auch die Samstage mit Gottesdiensten in der nächsten Zeit in einem anderen Maß belegt wie früher.

Nach den Sommerferien werden wir über ein weiteres Vorgehen beraten und die Erfahrungen bis dahin mit einbeziehen.

Gemeinsam mit Pfr. Dr. Givens und allen Verantwortlichen in der Gemeinde wünsche ich Ihnen und Ihren Familien einen gesegneten Sonntag

Ihre

Dorothea Busalt