Hinweise zur Beerdigung

Schreiben an die Beerdigungsinstitute

Datum:
Fr. 20. März 2020
Von:
Pfarrer Ronald Givens

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachdem es in den letzten Tagen weitere Entwicklungen in Bezug auf Gottesdienste, öffentliche Versammlungen, die Nutzung von Kirchen und von öffentlichen Räumen gegeben hat, möchte ich für uns als Katholische Kirche Viernheim nachfolgende Regelung treffen.

Diese Regelung geschieht in Absprache mit den anderen Hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit mir den Beerdigungsdienst erfüllen, und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bistums Mainz und der Landesregierung von Hessen.

Wir werden bis auf weiteres die Trauerhallen nicht nutzen. Die Begräbnisfeier beginnt vor der jeweiligen Trauerhalle. Die Beerdigungsinstitute stellen bitte ein Schild auf, mit dem Hinweis, dass maximal 10 -15 Leute zu einer Feier zugelassen sind.

Der Sarg bzw. die Urne steht hinter der verschlossenen Hallentür. Diese wird mit Beginn des Gottesdienstes geöffnet. So wird vermieden, dass die Menschen sich um die Urne oder den Sarg versammeln und dabei zu nahe beieinanderstehen.

Nach einer kurzen Einführung und einem Gebet geht es direkt zum Grab.

Am Grab selbst werden wir darauf hinweisen, dass die Trauernden sich mit dem entsprechenden Abstand um das Grab versammeln sollen. Hier gibt es auch die Möglichkeit für einen musikalischen Beitrag.

Es ist wichtig, dass Sie diese Regelung den Familien direkt bekannt geben, wenn Sie mit diesen über die Beerdigung sprechen.

Es ist auch wichtig, sehr deutlich zu machen, dass die Zahl derer, die an einer Beisetzung teilnehmen, sich auf den engsten Familienkreis beschränken sollten.

Auch diese Form der Beisetzung wird würdig sein. Sie wird anders sein - der momentanen Situation angemessen - aber deswegen wird sie nicht weniger getragen sein von der Hoffnung auf die Auferstehung.

Bei den letzten Beerdigungen hat sich leider gezeigt, dass sich noch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern das Bewusstsein durchgesetzt hat, dass man nicht unbedingt bei einer Beerdigung dabei sein muss, um sich von einem Nachbarn oder Jahrgangskollegen zu verabschieden.

Ich bitte Sie mitzuhelfen dieses Bewusstsein zu stärken, damit wir nicht in die Situation wie in Italien kommen, dass - bei Nichtbeachtung - am Ende gar niemand mehr bei der Beerdigung dabei sein darf.

Sollten sich die Bestimmungen verändern, müssen wir schauen, ob diese Form noch passt.

20.03.2020: Inzwischen hat die Hessische Landesregierung die Zahl der Personen, die sich versammeln dürfen weiter begrenzt. On dies auch auf Beerdigungen anzuwenden ist, muss nun geprüft werden.

Umso wichtiger: Geben Sie den nächsten Angehörigen eines Verstorbenen die Möglichkeit zum Abschied, in dem Sie zu einem säteren Zeitpunkt alleine ans Grab gehen und dort Lebewohl sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Für das Pastoralteam der Katholischen Kirche Viernheim

Ihr Pfarrer Givens