Institutionelles Schutzkonzept

Inkrafttretung

Datum:
Fr. 1. Dez. 2023
Von:
Sandra Usler

Mit dem heutigen 1. Dezember gilt für unsere Pfarrei ein „Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen“ (ISK). Über mehrere Monate ist das Konzept für den Pastoralraum Viernheim von den Präventionsbeauftragten Dorothea Busalt, Stephanie Dürrwang und Alessandra Armbruster erarbeitet worden. Sie stellen das ISK näher vor.

Warum braucht es dieses Institutionelle Schutzkonzept für unsere Gemeinden?

Stephanie Dürrwang:
„Es ist die Vorgabe des Bistums, dass jede Einrichtung, jede Gruppe, jeder Verband ein solches Konzept erarbeiten muss. Das schreibt §5 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz vor.

Dorothea Busalt:
„Dieses ISK betrifft nur die Pfarreien an sich. Die Kindertagesstätte oder die KJG oder auch andere Gruppen haben eigene Konzepte entwickeln müssen.“

 

Grund für die Überarbeitung der Präventionsordnung waren die jahrzehntelangen Missbrauchsfälle, nicht nur im Bistum Mainz, sondern deutschlandweit. Gab es in Viernheim jemals Fälle, bei dem ein ISK gebraucht worden wäre?

Dorothea Busalt:
„Man muss sagen: Nein. In Viernheim sind keine konkreten Vorkommnisse bekannt. Als an der EVV-Studie gearbeitet wurde, sind zwei Meldungen bei uns eingegangen, die wir an das Bistum weitergeleitet haben.“

 

Wie wurde entschieden, wer das Konzept für Viernheim erarbeitet?

Dorothea Busalt:
„Das Team musste Anfang des Jahres erst offiziell gebildet werden.“

Stephanie Dürrwang:
„Wir drei sind seit 2012 die Präventionsbeauftragten und haben uns bisher verantwortlich um das Thema gekümmert. Daher haben wir uns auch des Konzepts angenommen.“

 

Gab es seitens der Diözese formelle Vorgaben für das Konzept?

Stephanie Dürrwang:
„Die Inhalte waren grob vorgegeben, es war klar, welche Aspekte berücksichtigt werden sollten.“

Dorothea Busalt:
„Alle Verantwortlichen haben eine Handreichung erhalten, in der die einzelnen Schritte zur Ausarbeitung beschrieben wurden. Für das Konzept gab es eine Mustergliederung, an der wir uns orientieren konnten.“

 

Es wurde also Punkt für Punkt gearbeitet. Wie schwierig oder einfach war die Ausarbeitung?

Dorothea Busalt:
„Wir haben viel und lange an der Risikoanalyse gearbeitet. Dazu gab es im Frühjahr eine Umfrage unter den Mitarbeitern und Ehrenamtlichen, und diese Rückmeldungen sind in den Verhaltenskodex eingeflossen.“

Stephanie Dürrwang:
„Der erste Entwurf des Konzepts wurde dann beim Bistum Mainz eingereicht. Und bis auf einige wenige textliche Anpassungen mussten wir nicht mehr nacharbeiten.“

 

Zum Inhalt des ISK: Wie kann denn eine Pfarrei dafür sorgen, dass die Gemeinde ein sicherer Ort ist?

Dorothea Busalt:
„Wir hatten und haben dazu gewisse Vorgaben. So werden Personen, die mit Schutz- und Hilfsbedürftigen arbeiten, regelmäßig zu Schulungen geschickt.


Stephanie Dürrwang:
„Je nachdem, wo und in welchem Maße sie sich engagieren, gibt es unterschiedliche Angebote für die Ehrenamtlichen und die Mitarbeiter. Alle fünf Jahre muss weiterhin ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Wir prüfen das und erinnern regelmäßig an dieses Zeugnis.“


Dorothea Busalt:
„Jeder unterzeichnet außerdem, dass er den Verhaltenskodex anerkennt und unterschreibt eine Selbstauskunftserklärung.“

 

Wie ist das Vorgehen in einem Verdachtsfall geregelt?

Dorothea Busalt:
„Da gibt es für jeden Fall klare Weisungen vom Bistum, die alle in dem ISK aufgelistet sind.“

 

Ab wann gilt das Konzept?

Dorothea Busalt:
„Der Pfarrer als Leiter der Gemeinden vor Ort hat das ISK mit Wirkung zum 1. Dezember in Kraft gesetzt. Es wird dauerhaft auf der Homepage veröffentlicht und ist damit jederzeit für jeden einsehbar. Spätestens alle fünf Jahre soll es überprüft und angepasst werden, weil sich ja Gegebenheiten, Ansprechpartner oder auch gesetzliche Vorgaben ändern können.“