Maskenpflicht

während des Gottesdienstes

Datum:
Mi. 21. Okt. 2020
Von:
Herbert Kohl

Mit der Amstverfügung Nr. 2 des Kreises Bergstraße vom 19.10.2020 sind alle Gottesdienstbesucher verpflichtet, nicht nur beim Betreten und Verlassen der Kirche, sondern während des gesamten Gottesdienstes eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Wir bitten dafür um Verständnis und Beachtung dieser neuen gesetzlichen Bestimmung.