Wählen in einer anderen Pfarrgemeinde

Pfarrgemeinderatswahl

Datum:
Sa. 28. Sep. 2019
Von:
Eva Lerch

Sie möchten in einer anderen Pfarrgemeinde wählen?

Sie sind in unserer Gemeinde aktiv oder fühlen sich in Johannes XXIII. zuhause und wollen den Pfarrgemeinderat mitwählen, gehören aber einer anderen Pfarrgemeinde an?

Dann können Sie sich aus ihrer (Wohn-)Gemeinde austragen lassen und sich mit dem Nachweis im Pfarrbüro in die Wählerliste eintragen lassen. Ab dem 19.10.2019 bekommen sie dann direkt die Wahlunterlagen ausgehändigt (davor erhalten sie die Unterlagen in ihren Briefkasten).

Seit dem 01. Juni 2019 ist es auch möglich, dass Personen wählen oder auch kandidieren, die Ihren Wohnsitz nicht im Bistum Mainz haben. In diesem Fall ist ein formloser Antrag an das Bischöfliche Ordinariat zu stellen.

 

Aus- und Eintragen innerhalb der Pfarrgruppe Viernheim

Noch einfacher ist es, wenn sie innerhalb der Pfarrgruppe Viernheim in der jeweils anderen Pfarrei wählen wollen. Da alle Pfarrbüros sowohl für Johannes XXIII. als auch für St. Hildegard - St. Michael zuständig sind, reicht ein einmaliger Weg ins Pfarrbüro zum Aus- und gleichzeitigen Eintragen ins Wählerverzeichnis.