UNIKATHE bekommt Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“

Das Land Rheinland-Pfalz verleiht dem Unikathe Kita-Zweckverband im Bistum Mainz die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.7.2022

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Datum:
Do. 9. Juni 2022
Von:
Jonas Ansorge

Mit der Verleihungsurkunde des Landes ist nun eines der letzten offiziellen Dokumente angekommen die zur Verbandsgründung gebraucht werden. Neben der Urkunde des Landes ist auch das bischöfliche Dekret zur Gründung bei den zuständigen Stellen eingegangen und die Satzung des Zweckverbandes bestätigt worden.

Einer Gründung zum 01.07.2022 steht nun nichts mehr im Wege.

 

Mit einem Bibelzitat aus dem Markusevangelium leitet die Satzung des neu gegründeten Kita Zweckverbandes UNIKATHE ein.

„Und er [Jesu] stellte ein Kind in ihre Mitte, nahm es in seine Armen und sagte zu ihnen: Wer ein solches Kind um meinetwillen aufnimmt, der nimmt mich auf; wer aber mich aufnimmt, der nimmt nicht nur mich auf, sondern den, der mich gesandt hat.“    
(Mk 9,36f)

Die christliche Orientierung der Kitas wird also auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen. So soll auch nach dem Übergang der Trägerschaft die Kirchengemeinden vor Ort unter Hilfestellung des Zweckverbandes UNIKATHE die pastorale Ausrichtung der Einrichtungen sicherstellen und weiterhin eine Gemeindeanbindung gewährleisten.