97. Johann Jakob Humann (1771–1834)

1806–1818 Generalvikar in Mainz

1818–1830 Bistumsverweser in Mainz

1830–1833 Generalvikar in Mainz

1834 97. Bischof von Mainz

 

Johann Jakob Humann wurde am 7. Mai 1771 in Straßburg als Sohn des Kaufmannes Johann Jakob Humann und seiner Ehefrau Anna Maria Schmitz geboren. Sein Bruder Jean George war 1832–42 französischer Finanzminister, sein Bruder Anton Ignaz Kaufmann, seine Schwester Luise Leiterin des Josephinischen Instituts für Mädchenerziehung in Mainz. Seit 1782 besuchte Humann das Königliche Kolleg in Straßburg, wo damals Colmar unterrichtete, danach die Universität zu Straßburg, wo er 1789 den Grad eines Magisters erwarb. Danach trat er in das Straßburger Priesterseminar ein, mit dem er 1791 wegen der revolutionären Wirren in das rechtsrheinische Gebiet des Bistums flüchtete, wo es in der Abtei Ettenheimmünster Asyl fand. Humann, der neben Deutsch und Französisch das Lateinische vollkommen beherrschte und gute Kenntnisse des Griechischen, Hebräischen und Italienischen besaß, schloss seine Studien mit dem Erwerb der Lic. theol. ab. Am 21. Mai 1796 wurde er in Bruchsal zum Priester geweiht.

Danach wirkte er als Hauslehrer bei adligen Familien in Bruchsal, Mannheim und Frankfurt/Main. Eine neue Richtung erhielt sein Leben, als Bischof Colmar ihn 1803 wie andere Elsässer zur Mitarbeit am Aufbau des neuerrichteten französischen Bistums nach Mainz berief. Humann wurde dort Domkapitular und bischöflicher Geheimsekretär, und am 25. Juli 1806 ernannte Colmar den ihm geistig näherstehenden Humann anstelle des von der Aufklärung geprägten Turin zu seinem Generalvikar. Humann hat Colmar in diesen Stellungen auf der ersten Visitation des neuen Bistums, ferner auf den Reisen zum Pariser Nationalkonzil (1811) und später zu dem in Fontainebleau inhaftierten Papst Pius VII. begleitet. Eine Einladung, als Aumonier an den Hof der Gemahlin des Vizekönigs von Italien zu gehen, lehnte er 1807 ab. 1815 wurde er Offizial. Humann arbeitete in Mainz zugleich als Religionslehrer am Josephinischen Institut. Als das junge Bistum 1817 infolge der Neuordnung nach dem Wiener Kongress seinen südlichen Teil an das neue bayerische Landesbistum Speyer verlor, schlug Colmar Humann der bayerischen Regierung als Bischof vor, doch ging diese nicht darauf ein. Stattdessen wählte ihn das Mainzer Kapitel nach dem Tode Colmars am 15. Dezember 1818 zum Kapitularvikar. Bis 1821 blieb er zugleich Verweser für Speyer, wo er am 9. Dezember 1821 das neue Domkapitel einführte.

Humann hat während seiner elfjährigen Wirksamkeit als Bistumsverweser unter oft wechselnden Verhältnissen die allmähliche Bildung des neuen großherzoglich-hessischen Landesbistums Mainz erlebt und z. T. mitgestaltet. Entsprechend der Zirkumskriptionsbulle „Provida solersque“ von 1821 übernahm er die Verwaltung der nunmehr hessischen Gebiete der ehemaligen Bistümer Mainz und Worms. Obwohl das Großherzogtum politisch reaktionär geführt wurde, besaß Humann doch einen größeren Spielraum als die meisten Oberhirten der oberrheinischen Kirchenprovinz. So forderte die Darmstädter Regierung weder ein Plazet für bischöfliche Erlasse noch Einblick in den Briefverkehr mit der Kurie. Die rheinhessischen Pfarreien des Bistums konnte Humann frei besetzen. Auch bzgl. der Mischehenfrage hielt die Regierung sich zurück, während sie den Anspruch auf staatliche Schulhoheit gegen den Einspruch von Humann z. T. durchsetzen konnte. Der prinzipielle Gegensatz zwischen den in der Mainzer Schule Colmars beheimateten Vorstellungen von strenger kirchlicher Geschlossenheit, die Humann freilich konzilianter als Colmar vertrat, und dem von der Großherzoglichen Regierung erhobenen Anspruch auf staatliche Kirchenhoheit war damit freilich nur notdürftig überdeckt, so dass die Regierung Humann sowohl 1823 wie auch 1829 als Kandidaten für die Besetzung des Bistums ablehnte. Anderseits arbeitete sie seit 1822 eng mit ihm bei der Sicherung des Mainzer Domes zusammen. Es war für Humann eine schwere Enttäuschung, als Bischof Burg 1829 der Regierung die Aufhebung des bischöflichen Gymnasiums in Mainz und die Verlegung der Priesterausbildung an die 1830 gegründete Theologische Fakultät der Landesuniversität Gießen konzedierte.

Mit der Übernahme der Bistumsverwaltung durch Burg am 11. Januar 1830 endete Humanns Kapitularvikariat. Burg hat Humann zwar zum Domdekan und am 12. Januar 1830 zu seinem Generalvikar ernannt und sich um Entgegenkommen bemüht, doch hat sich zwischen beiden Männern nie ein herzliches Verhältnis entwickelt. Nach dem Tode Burgs wählte das Kapitel am 29. Mai 1833 Humann erneut zum Kapitularvikar und am 16. Juli 1833 bei der ersten Mainzer Wahl gemäß der Bulle „Ad Dominici gregis custodiam“ (1827) zum Bischof von Mainz. Die Theologische Fakultät der Universität Gießen verlieh ihm daraufhin die Würde eines Dr. theol. h. c. Die Bestätigung erfolgte am 20. Januar 1834, die Konsekration durch den Fuldaer Bischof Pfaff am 11. Juni 1834 in Mainz. Humanns erstes und einziges Hirtenschreiben knüpfte über Burg hinaus an die Mainzer Traditionen seit Colmar an, und im Priesterseminar stellte Humann die von Burg beseitigte Tagesordnung Colmars mit ihrer Betonung der geistlichen Übungen wieder her. Im Übrigen konnte sich sein Episkopat jedoch nicht auswirken, da er bereits am 19. August 1834 in Mainz einem Herzleiden erlag. Er wurde im Dom beigesetzt.

Anton (Philipp) Brück

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1785/1803 bis 1945, Berlin: Duncker und Humblot 1983, S. 336–338. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.