Gerhard (II.) von Eppstein (Eppenstein) (um 1230–1305)

1284–1286 Elekt von Mainz

1286–1289 Elekt von Trier

1288–1289 Elekt von Mainz

1289–1305 55. Erzbischof von Mainz

 

Geboren um 1230 aus der Dynastie der von Eppstein, die wie kein anderes Geschlecht die Geschichte der Mainzer Kirche im 13. Jahrhundert bestimmten; sein Vater war Gottfried II. von Eppstein († 1278), Gerhard selbst Neffe des Mainzer Erzbischofs Siegfried II. von Eppstein und Bruder des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein; seine Mutter war Elisabeth von Isenburg-Limburg († 1272); der Mainzer Erzbischof Werner von Eppstein war sein Vetter; die Familie hatte den Mainzer Erzstuhl zwischen 1200 und 1305 insgesamt 77 Jahre inne. Gerhard besuchte die Mainzer Domschule; 1246 war er mit seinem Onkel Siegfried III. bei der Königswahl Heinrich Raspes von Thüringen; 1251 als Domherr von Mainz bezeugt; erhielt 1253 von Papst Innozenz IV. die Dispens, trotz mangelnden kanonischen Alters und fehlender Weihen über Pfründe und Propstei des Salvatorstiftes in Frankfurt hinaus Kuratbenefizien zu erhalten; wohl vor 1249 Propst des Frankfurter Bartholomäusstiftes; er errichtete mit der Scholasterie und Kantorie Dignitäten, deren Besetzung fortan dem Propst vorbehalten blieb; übte in Frankfurt vermutlich auch archidiakonale Tätigkeiten aus; 1264 Propst von Münstermaifeld; Domherr von Trier und spätestens 1268 Chorbischof und Archidiakon des Stiftes St. Lubentius in Dietkirchen; spätestens 1277 Propst des Stiftes St. Peter in Mainz.

1284 von einem Teil des Domkapitels gegen Peter Reich von Reichenstein zum Nachfolger seines verstorbenen Vetters Werner von Eppstein gewählt; 1286 wurden aber weder er noch Peter Reich von Reichenstein von Papst Honorius IV. bestätigt; dieser verlieh das Erzbistum unter Umgehung des Mainzer Wahlrechtes vielmehr dem Minoriten und Basler Bischof Heinrich Knoderer von Isny. Nach dessen Tod kam es 1288 erneut zu einer zwiespältigen Wahl, bei der sich ein Teil des Domkapitels für Gerhard, ein anderer Teil für den Domscholaster und späteren Bischof von Worms, Emicho von Schöneck, entschied. Beide suchten beim Apostolischen Stuhl um Konfirmation nach. Dieses Mal fiel die Entscheidung zugunsten Gerhards aus, der sich persönlich nach Rom begeben hatte. Papst Nikolaus IV. bestätigte zwar am 6. März 1289 die Wahl Gerhards, verlieh ihm jedoch, nachdem dieser seine auf die Wahl gründenden Ansprüche aufgegeben hatte, das Erzbistum aus eigener Vollmacht; die Ernennungsurkunde ist auf den 30. März 1289 datiert.

Dieser Ernennung war vorausgegangen, dass Gerhard nach dem Tod des Trierer Erzbischofs Heinrich von Finstingen 1286 von einer Minderheit des Trierer Domkapitels zum Nachfolger gewählt worden war, seiner Ansprüche vom Hl. Stuhl jedoch für verlustig erklärt wurde, weil er entgegen den Bestimmungen von Papst Nikolaus III. nicht sogleich persönlich um die päpstliche Bestätigung nachgesucht hatte. Nach seiner Wahl zum Erzbischof von Mainz erschien Gerhard persönlich an der Kurie und erhielt die päpstliche Bestätigung sowie das Pallium, nachdem er zuvor in Rom die Priester- und Bischofsweihe empfangen hatte; die römische Vorgehensweise bei der Besetzung des Mainzer Erzstuhls führte zu Rechts- und Kompetenzstreitigkeiten, die fast 150 Jahre anhielten. Im August 1289 war Gerhard wieder in Mainz und bestätigte der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten. In einem Vertrag mit der Stadt Erfurt legte er im gleichen Jahr die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest.

Gerhards Pontifikat war von intensiver Reichs- und Territorialpolitik geprägt. Mit den Erzbischöfen von Köln, Siegfried von Westerburg, und Trier, Boemund von Warsberg, stellte er sich gegen habsburgische Bestrebungen nach einem Erbkönigtum; er verhinderte die frühzeitige Königswahl eines der Söhne Rudolfs und war maßgeblich daran beteiligt, dass 1292 der ihm verwandte Adolf von Nassau in der Frankfurter Dominikanerkirche zum Nachfolger Rudolfs gewählt wurde. Die Königserhebung hatten sich die Kurfürsten mit weitgehenden Zugeständnissen vergelten lassen. Die Wahl von 1292 war unter bewusster Umgehung von Rudolfs Sohn Albrecht I. von Österreich erfolgt. Diesem verhalf Gerhard erst zum Thron, nachdem er mit dem 1297 im Prager Veitsdom von ihm zum König gekrönten Wenzel II. von Böhmen in Opposition zu Adolf von Nassau gegangen war, weil dieser seine territoriale Hausmacht in Thüringen und Meißen ausbauen wollte, womit er mainzische Ansprüche berührte. Nach einem im Mainzer Dom geführten Prozess erklärte Gerhard Adolf 1298 für abgesetzt. Gleichzeitig wählte er mit Herzog Albrecht II. von Sachsen (1260–98) und den brandenburgischen Markgrafen Otto (1267–99), Heinrich (1293–1318) und Hermann (1295–1308) Albrecht I. von Österreich zum König; nach dem Tod König Adolfs in der von Gerhard mitgeführten Entscheidungsschlacht bei Göllheim wurde diese Wahl mit anderen Fürsten in Frankfurt wiederholt. König Albrecht verlieh Gerhard das Privileg, als Erzkanzler künftig den Hofkanzler zu ernennen, ein Recht, das über Jahrhunderte bestehen blieb, aber nur sporadisch wahrgenommen wurde.

Spätestens 1300 ging Gerhard auch zu Albrecht I. in Opposition, als er mit den Kurfürsten von Köln, Erzbischof Wikbold von Holte, Trier, Erzbischof Dieter von Nassau, und Rudolf von der Pfalz (1294–1319) ein gegen den König und seine Politik gerichtetes Schutzbündnis schloss. Als die Absetzung des Habsburgers besprochen wurde, eröffnete dieser den Kampf. Nach der Eroberung Bingens zwang er Gerhard 1302 zu einem harten Friedensvertrag. Das von Gerhard miterstrittene Kontroll- und politische Mitbestimmungsrecht der Kurfürsten blieb jedoch erhalten und der Einfluss des Erzkanzlers groß. Territorialpolitisch rundete Gerhard den Mainzer Besitz im Eichsfeld ab und gewann im Raum zwischen Main und Neckar u. a. Buchen und Walldürn. Während seines Pontifikats fanden 1292, 1293 und 1301 Konzilien in Aschaffenburg, Frankfurt und Mainz statt; unter ihnen ragte die Provinzialsynode in Aschaffenburg 1292 mit zahlreichen Erlassen und Rechtsfestlegungen heraus; auch 1298 ergingen kirchliche Reformstatuten. Vielfach ist auch das Einwirken Gerhards auf die Klöster bezeugt. Den Karmeliten gestattete er 1290 die Predigt im Bistum und die Errichtung von Niederlassungen in Mainz, Frankfurt und Kreuznach. Unter Gerhard kam die Archidiakonatsstruktur des Erzbistums zum Abschluss.

Gestorben am 25. Februar 1305 in Mainz; Grab: Dom ebd. Neben der Domchorbruderschaft, die er 1294 bestätigte und deren Mitglied er war, begingen die Klöster Eberbach und Tiefenthal sowie die Stifte St. Bartholomäus in Frankfurt und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg sein Jahrgedächtnis.

Friedhelm Jürgensmeier

 

Text aus: Gatz, Erwin (Hrsg), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 404–406. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.