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beraten und gestalten:Frauen*kommission

Ziel der Beratungen auf der Frauen*versammlung ist die Wahl von 12 Frauen* in die erste Frauen*kommission des Bistums Mainz. Die Themen der Frauen*versammlung bilden dann die Grundlage für die Beratungen in der Frauen*kommission.
Tagung Frauenkommission
Datum:
2. März 2021

Frauen* und katholische Kirche

Gerade jetzt tut sich hier ein sehr starkes Spannungsfeld auf. Vieles brennt Frauen* unter den Nägeln. Bei vielen Themen warten Frauen* auf Veränderungen, darauf, dass etwas passiert  Bietet der pastorale Weg eine Möglichkeit konkrete Veränderungen für Frauen* in Bistum Mainz zu bewirken? Welche Möglichkeiten haben wir Kirche bei uns anders zu gestalten, nämlich so, dass Frauen* in  ganz verschiedenen Lebenssituationen Kirche als ihren Ort empfinden?

Frauen* – Veränderungen im Bistum Mainz

Frauen* aus den Verbänden kfd und KDFB haben dem Bischof die Einrichtung einer Frauen*kommission vorgeschlagen, in der diese Fragen von Frauen* aufgegriffen und in den Prozess eingebracht werden sollen. Der Bischof hat diesen Vorschlag zusammen mit dem Diözesanpastoralrat angenommen und die Einrichtung einer Frauen*kommission beauftragt.

Frauen* kommission:

Die Frauen*Kommission ist laut vorläufiger Geschäftsordnung (Amtsblatt 20.7.2020) das Gremium, „in dem die Reflexion und Ausarbeitung von Schritten“ darüber stattfindet, wie sich die „Beteiligung von Frauen, sowie Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen und in den Strukturen fördern und umsetzen lässt“.

Sie ist für 2 Jahre gewählt und berät den Bischof und den Diözesanpastoralrat.

Sie trifft sich regelmäßig und bearbeitet die Themen, die zur Beginn der Amtszeit aufgrund der Beratungen in der Frauen*versammlung festgelegt wurden.

Sie legt ihre Arbeitsweise selbstständig fest. Dies können gemeinsame Sitzung vor Ort, digital, in Themengruppen oder andere Formen sein und z.B. Expert*innen zu ihrer Arbeit hinzuziehen.

Sie wählt aus den Mitgliedern* einen Sprecherinnen*kreis mit einer Sprecherin*.

Sie erarbeitet aus der vorläufigen Ordnung den verbindlichen dauerhaften Text der Ordnung und legt die Amtzeit der Frauen*kommission endgültig fest.

Sie trifft sich mindestens 1 mal im Jahr mit dem Bischof zur Beratung.

Sie nimmt mit einem Mitglied beratender Stimme an den Sitzungen des Diözesanpastoralrates (2mal im Jahr?) und als Gast an der Diözesanversammlung (2 mal im Jahr?) teil.

Sie hat Unterstützung durch eine Geschäftsführerin*, die als Mitarbeiterin* des Seelsorgeamtes hierfür einen Auftrag hat und kann Finanzmittel aus dem Dezernat Seelsorge für Ihre Arbeit nutzen.

Sie bereitet die nächste Frauen*versammlung vor.