Schmuckband Kreuzgang

Seelsorgerat

Aufgaben des Seelsorgerates

  • Der Seelsorgerat formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes unter Berücksichtigung der Bistumsziele. Diese sind Gegenstand einen zwischen den Pfarreien zu schließenden Kooperationsvertrages, den der Seelsorgerat vorbereitet und formuliert.
  • Er überträgt die pastoralen Vorgaben des Bistums unter der besonderen Berücksichtigung der missionarischen Dimension auf die Ebene der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes. Dabei sind der Lebensraum und die Lebenssiuation der Menschen in der Pfarrgruppe/ im Pfarreienverbund zu sehen und in die Entwicklung einer pastoralen Konzeption mit einzubeziehen.
  • Er hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und sozial-caritativen Dienst in der Pfarrgruppe/ im Pfarreinenverbund wach und fördert die Zusammenarbeit dieser Dienst auf der Ebene der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes. Er trägt Sorge für die Gewinnung, Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Diensten.
  • Er hält Kontakt zu den sozialen, ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen, zu den Religionslehrern und den Schulen sowie zu den Kindertageseinrichtungen, die sich nicht in kirchlicher Trägerschaft befinden.
  • Er beachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der pastoralen Einheit und berät über entsprechende Maßnahmen und Projekte.
  • Er entsendet Mitglieder in den Dekanatsrat gemäß den Vorgaben des Dekanatsstatutes.

(Quelle: § 7 Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz)

 

Innerhalb unserer pastoralen Einheit der Pfarrgruppe Groß-Gerau / Büttelborn bilden bilden die beiden Gesamtpfarrgemeinderäte von St. Walurga Groß-Gerau und St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn gemeinsam mit dem Vorstand der Italienischen Mission Groß-Gerau den Seelsorgerat.