In Übereinstimmung mit den Dienstanweisungen des Generalvikars und aufgrund eingehender Beratungen im Pfarrgemeinderat gelten nach dem Auslaufen fast aller Corona-Schutzbestimmungen bis auf weiteres die folgenden Regelungen:
- Impfstatus bzw. Nachweis eines aktuellen Tests werden nicht mehr kontrolliert. Damit sind die Zugangsbeschränkungen aufgehoben.
- Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zahl der vorhandenen Sitzplätze von rund 400 genügt allen Anforderungen. Damit bleiben wir unter der erlaubten Höchstgrenze von 500.
- Als Infektionsschutz müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche und während der Gottesdienste bzw. Veranstaltungen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, auch auf den Plätzen. Medizinische Masken sind möglich, doch empfehlen wir dringend die wesentlich effektiveren Masken nach FFP2 bzw. KN95-Standard.
- Auch wenn die Abstandsregeln im Prinzip aufgehoben sind, raten wir eindringlich dazu, weiterhin die markierten Plätze zu benutzen, die einen Mindestabstand von 1,50 m garantieren. Die Kirche bietet hierfür im Normalfall genügend Raum.
- Unverändert gelten: das Gebot der Hände-Desinfektion, die Einbahnstraßenregelung, die eingeübte Praxis des Kommunionempfangs und des Friedensgrußes und der eingeschränkte Gemeindegesang.
Wir gehen davon aus, dass damit weiterhin ein ausreichender Infek-tionsschutz in der Kirche gewährleistet ist. Nichtsdestoweniger: nur eine Impfung bietet einen höheren Schutz vor Ansteckung und schweren Krankheitsverläufen. Bleiben Sie gesund und behütet!