Schmuckband Kreuzgang

Gottesdienste der Pfarrei St. Albertus und Maria Frieden

Gottesdienst feiern in Zeiten des Corona-Virus

Corona-Regeln für die Gottesdienste im Pfarreienverbund Gießen, gültig ab 04.03.2022

  • In Hessen ist die 3G-Regel für die Gottesdienste weiterhin dringend empfohlen. Sie wird im Pfarreienverbund Gießen nach Maßgabe der diözesanen Vorschrift weiterhin konsequent angewendet.
  • Dafür entfällt die Abstandsregelung von 1,50 Meter in alle Richtungen für Personen fremder Haushalte, insofern die 3G-Regel angewendet wird. Nur bei Gottesdiensten ab 500 Personen gelten gesonderte Regelungen.
  • Daher kann die Anmeldepflicht und die Führung von Namenslisten komplett entfallen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht indessen weiterhin vom Betreten bis zum Verlassen der Kirche, und auch an den Plätzen. Ausgenommen sind Geistliche sowie Lektorinnen und Lektoren, Sängerinnen und Sänger, während diese ihren Dienst ausüben. Nur zum Kommunionempfang darf die medizinische Maske kurz abgenommen werden.
  • Wir empfehlen dringend, analog zu den gegenwärtig gültigen Vorschriften im Einzelhandel, eine FFP-2-Maske zu verwenden. Weiterhin sollten die Mitfeiernden vor den Gottesdiensten die Hände desinfizieren.
  • Der Ordnungsdienst bleibt erhalten und übernimmt die Kontrolle des Immunisierungsstatus der Gottesdienstbesucher (3G-Check). Die Überprüfung des Immunisierungsstatus erfolgt wie bisher durch die Einsichtnahme in den Nachweis + einer vollständigen Impfung (Impfpass oder digitaler Impfnachweis), + einer Genesung von einer CoViD-19-Erkrankung, oder + in einen zertifizierten Negativtest in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
  • Aufzeichnungen über die gewissenhaft durchzuführenden Kontrollen brauchen nicht angefertigt zu werden.
  • Die Vorsichtsmaßnahme, den Gemeindegesang im Ausmaß weiterhin deutlich begrenzt zu halten, und weitgehend durch Kehrverse oder Einzelstrophen zu gestalten, ist ebenfalls weiterhin in Kraft.
  • Die Einbahnregelungen für die Wege im Kirchenraum und die Regelungen des Kommuniongangs (mit entsprechendem Abstand) sind in den diözesanen Vorgaben weiterhin vorgeschrieben und bleiben ebenfalls in Kraft. Die Bodenmarkierungen bleiben folglich eingeklebt.

     

  • Aus der "Anordnung zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz", gültig ab 04.03.2022:

    "Die Abstandsregelungen von 1,50 Meter für Personen fremder Haushalte fallen weg, wenn die Testpflicht für alle nicht immunisierten Teilnehmenden gilt (3G) und nicht mehr als 500 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Für Gottesdienste mit 500 Teilnehmenden gelten besondere Regelungen. (sieh Punkt 10)  Generell wird für alle Gottesdiensten in Hessen, an denen auch nicht immunisierte Personen teilnehmen, dringend eine Testpflicht für alle nicht immunisierten Teilnehmenden empfohlen (3G). Um der Testpflicht zu genügen, kann u. a. vor Ort unter Aufsicht ein PoC-Antigen-Test (Selbsttest) durchgeführt werden.  Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen sowie für Minderjährige. In Hessen dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, an 2G Gottesdiensten teilnehmen, wenn diese einen Testnachweis haben. (Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, brauchen keinen Testnachweis, bei schulpflichtigen Kindern genügt der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler). Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, müssen dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen." (aus: "Anordnung zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz", gültig ab 04.03.2022)

    Nur gemeinsam können wir die Pandemie überwinden und einander schützen.

    Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Solidarität, Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken!