BITTE BEACHTEN: Corona-Bedingungen für Gottesdienste: 3G-Regel
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können den Nachweis entweder über ihr aktuell geführtes Schul-Testheft oder einen Genesenen- bzw. Impfnachweis erbringen. Ein offizieller Schnelltest ist ebenso zulässig, solange dieser nicht älter als 24 Stunden ist.
- Kinder von 0 – 6 Jahren sind von der 3G – Regel ausgenommen.