Wegen der Auflagen zur Eindämmung möglicher Covid19-Infektionen müssen die Kontaktdaten der Gottesdienstbesucher erfasst werden. Ihre Daten verbleiben im Pfarrbüro und werden nach einem Monat gelöscht. Sie werden nur an das Gesundheitsamt gegeben, wenn sie zur Nachverfolgung von Infektionen angefordert werden.
Sie können hier maximal 5 Personen, die in einer Hausgemeinschaft leben, für den Gottesdienst anmelden.