Pfarrei St. Stephan

Newsletter der Gemeinden St. Stephan und St. Ignaz

Liebe  Abonnentinnen und Abonnenten,

 

Eine wichtige Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung der Zukunft unserer Gemeinden stellt die Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl am 17.03.2024 dar. Pfarrgemeinderat und Wahlvorstand bitten daher herzlich um eine breite Beteiligung.

Sieben aktive Mitglieder unserer Gemeinden stellen sich auf einer Liste zur Wahl. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten brauchen eine möglichst große Unterstützung durch eine hohe Wahlbeteiligung und eine breite Zustimmung.

Bitte nutzen Sie diese Chance und geben Sie den Persönlichkeiten auf der Liste einen starken Rückhalt.

 

Noch einige Informationen zur Wahl:

  1. In den Pfarrgemeinden St. Ignaz und St. Stephan findet die PGR-Wahl 2024 als allgemeine Briefwahl statt. Alle Wahlberechtigten in den beiden Gemeinden erhalten die Wahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel) also mit der Post. Es gibt die Möglichkeit, die Unterlagen per Post an das Pfarrbüro zurückzusenden oder in den Pfarrbüros oder am Wahltag selbst während der Öffnungszeiten in einem der Wahlbüros abzugeben.

Bei der Rücksendung mit der Post muss die Frist für die Postzustellung beachtet werden; bis Sonntag, 17.03.2024, 13.00 Uhr, können die Unterlagen in den Briefkasten des Pfarrbüros von St. Stephan eingeworfen werden.

  1. Daneben besteht die Möglichkeit der Urnenwahl. Die Stimmabgabe kann am 17.03.2024 in einem der Wahlbüros erfolgen. Die Öffnungszeiten sind:

St. Ignaz : Sonntag, der 17.03.2024, von 10.00 bis 12.00 Uhr im Pfarrhaus,

St. Stephan : Sonntag, der 17.03.2024, von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr im Gemeindezentrum.

  1. Für die Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat haben sich sieben Persönlichkeiten aus den beiden Gemeinden bereiterklärt zu kandidieren. Nach Wahlordnung wären allerdings mindestens zehn Kandidat/inn/en für eine Einzelwahl erforderlich gewesen. Deshalb können nicht einzelne Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, sondern nur die gesamte Liste. Auf dem Stimmzettel ist daher vorgesehen, der gesamten Liste entweder zuzustimmen oder sie abzulehnen. Wenn sich mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen von Wählerinnen und Wählern für die Liste aussprechen, ist die Liste gewählt.

Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten ist ausgehängt. Ein Informationsblatt mit den Namen und einer Selbstvorstellung liegt auch den Briefwahlunterlagen bei.

  1. Wahlberechtigt bei der PGR-Wahl sind alle Gemeindemitglieder der beiden Pfarrgemeinden, also alle Katholiken, die auf dem Gebiet der beiden Gemeinden ihren Wohnort haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer sich den beiden Gemeinden besonders verbunden fühlt, aber nicht hier wohnt, kann dennoch wählen; dazu muss sie oder er sich aber aus dem Wählerverzeichnis ihrer bzw. seiner Wohnortgemeinde austragen lassen und dies schriftlich nachweisen.
  2. Ein Vertreter der Jugend wurde bereits in der Jugendversammlung am 03.03.2024 gewählt.

 

Für den Wahlvorstand                                                           Für den Pfarrgemeinderat

Dieter Schmidt                                                                        Christoph Stillemunkes

Vorsitzender                                                                            Vorsitzender