Schmuckband Kreuzgang

In Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden.

Ab Samstag, dem 23.01.2021, besteht eine Pflicht zum Tragen medizinischer FFP2- oder OP-Masken im Gottesdienst.

Medizinische FFP2-Maske (c) D. Thiel
Medizinische FFP2-Maske
Datum:
Fr. 22. Jan. 2021
Von:
Dietmar Thiel

Hessische Landesregierung Presseinformation vom 20. Januar 2021:

„Wir dürfen nicht nachlassen und müssen die Maßnahmen auch

angesichts der neuen Virus-Variante weiter verlängern“

 

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verordnungen bleiben bestehen und werden bis zum 14. Februar verlängert. Ab dem 23. Januar gilt zudem:

Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Gottesdiensten

Auch in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt

auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss.

Der Gemeindesgesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt.

20.01.2021Pressestelle: Hessische Staatskanzlei