Hessische Landesregierung Presseinformation vom 20. Januar 2021:
„Wir dürfen nicht nachlassen und müssen die Maßnahmen auch
angesichts der neuen Virus-Variante weiter verlängern“
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verordnungen bleiben bestehen und werden bis zum 14. Februar verlängert. Ab dem 23. Januar gilt zudem:
Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Gottesdiensten
Auch in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt
auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss.
Der Gemeindesgesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt.