Wer vertritt meine Interessen in einer neuen Pfarrei?

Bitte beachten Sie, dass es bei den Angaben um den aktuellen Stand (April 2021) der Überlegungen handelt. Endgültige Statuten werden noch erstellt und vom Bischof erlassen.

Pfarreirat:

Auf der Ebene der neuen Pfarrei wird es künftig einen Pfarreirat geben, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das verbindliche Pastoralkonzept der Pfarrei berät und beschließt.

Bei der ersten Wahl des Pfarreirates nach der Vereinigung zur Pfarrei entspricht jede Gemeinde (bisherige Pfarrei) einem Wahlbezirk. Die Anzahl der zu Wählenden für den Pfarreirat orientiert sich an der Katholikenzahl der einzelnen Gemeinden (Quotenregelung).

Für uns könnte dies bedeuten:

Zusammenschluss zu drei Pfarreien: bis zu 9 Mitglieder im Pfarreirat (ggf. 5 Personen aus St. Franziskus von Assisi)

Zusammenschluss zu zwei Pfarreien: bis zu 11 Mitglieder im Pfarreirat (4-5 Personen aus St. Franziskus von Assisi)

Zusammenschluss zu einer Pfarrei: bis zu 17 Mitglieder im Pfarreirat (3-4 Personen aus St. Franziskus von Assisi)

Für die Erfüllung der Aufgaben soll der Pfarreirat Gemeindeausschüsse einsetzen. Mitglieder sind Vertreter/innen des Pfarreirats, vorgeschlagene Gemeindemitglieder (z.B. auf einer Gemeindeversammlung).

Kirchenverwaltungsrat

Auf der Ebene der neuen Pfarreien wird es einen gemeinsamen Verwaltungsrat geben. Damit der Verwaltungsrat dem größeren Verantwortungsbereich gerecht werden kann, wird er professionelle Unterstützung von hauptamtlichen Verwaltungskräften erhalten. Daneben soll es in den Gemeinden der Pfarrei Ortausschüsse oder Verantwortliche geben, die voraussichtlich über Teilbudgets verfügen können und sich um Angelegenheiten vor Ort kümmern. Die Kompetenzen und das Miteinander dieser Gremien werden im Bistum und in den Dekanaten momentan noch diskutiert (Zitat: Bistum Mainz/Pastoraler Weg)