Aktuelle Corona-Maßnahmen

Aktualisiert am 4.11.2020

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Mi. 4. Nov. 2020
Von:
rk

... entnommen den Dienstanweisungen des Generalvikars sowie den Verordnungen des Landes Hessen.

Die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise

Der Zugang zu den Sonntagsgottesdiensten richtet sich nicht mehr nach der Größe des Raumes. Es ist lediglich zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen den Personen in allen Richtungen 1,5 Metern beträgt. Ehepaare und Familienmitglieder eines Hausstandes können ohne Abstand nebeneinandersitzen.

Das bedeutet
für die Pfarrkirche: 40-70 Personen
(sind Familien anwesend, kann sich die Zahl noch erhöhen)
für Leeheim:  30 Personen

Anmeldungen zu den Gottesdiensten am Wochenende  sind in der Regel zu folgenden Zeiten telefonisch (Tel.: 06158/2564) möglich:
       Mo     10 - 12 Uhr
       Di       15 - 17 Uhr
       Mi      10 - 12 Uhr
       Do      15 - 17 Uhr
       Fr       15 - 17 Uhr
Man kann sich nur zu Gottesdiensten in der folgenden Woche (beginnend mit dem kommenden Samstag, endend mit dem darauffolgenden Freitag) anmelden!
Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden werden notiert, da sie eventuell für die Zurückverfolgung der Infektionsketten benötigt werden. Die Daten können im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden.

Weitere Anweisungen des Generalvikars vom 04.11.2020

Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch auf den Plätzen und beim Gang zur Kommunion besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausgenommen sind Geistliche sowie Lektorinnen und Lektoren, Sängerinnen und Sänger, während diese ihren Dienst ausüben. Nur zum Kommunionempfang darf der Mund-Nasen-Schutz kurz abgenommen werden.

Personen desselben Hausstandes können direkt beieinandersitzen. Auch maximal zehn Personen, die zwei Hausständen angehören, können beieinandersitzen, wenn diese sich im Vorfeld gemeinsam als Gruppe angemeldet haben.

Es wird empfohlen, in geschlossenen Räumen auf Gemeindegesang zu verzichten. Der Hallelujaruf zum Evangelium, die einleitenden Akklamationen vor der Präfation sowie das Sanctus in einer kurzen Form dürfen angestimmt werden. Nur wenn zwischen allen Gottesdienstteilnehmern ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten wird, darf nach reiflicher Risikoabwägung darüber hinaus gehender Gemeindegesang erfolgen.

Folgende Regelungen gelten während der Heizperiode:

In fast allen Lebensbereichen passen wir aktuell unsere Gewohnheiten an, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Mittlerweile sind Aerosole als Transportweg für Coronaviren erkannt. Auch in Kirchen können die Ansammlung und ungünstige Verteilung von Aerosolen, die möglicherweise mit Coronaviren beladen sind, verringert werden. Und zwar durch geändertes Heizen und Lüften.

Luftbewegungen können Viren von Person zu Person transportieren. Deshalb sind Luftbewegungen durch Thermik und Zugluft so weit wie möglich zu vermeiden. Zudem kann ein für Viren in Aerosolen ungünstiges Klima hergestellt werden, indem eine relative Luftfeuchte von 50 – 60 % eingehalten wird. Wahrscheinlich muss dafür die Raumtemperatur auf rund 10 bis 12° C eingestellt werden. Bitte ziehen Sie sich deshalb warm an!

Sind die Wände annähernd so warm wie die Raumluft, vermeidet das ungewollte Luftbewegungen. Bei mehreren Gottesdiensten pro Woche kann es daher sinnvoll sein, die Temperaturen durchgehend zu halten.

Der Betrieb der meisten Heizungsarten führt zu großen Luftbewegungen im Raum. Daher sollten sie spätestens 30 min vor dem Gottesdienst ausgeschaltet werden, damit sich die Luft wieder beruhigen kann.

Ein Lüften zum Abtransport von virenbelasteten Aerosolen ist in Kirchen nicht wirkungsvoll möglich. Stattdessen würden geöffnete Fenster und Türen ungewollte Luftbewegungen verursachen oder die relative Luftfeuchte stark absinken lassen. Beides ist zu vermeiden. Stattdessen ist ein kurzes aber intensives Lüften nach dem Gottesdienst sinnvoll. Dazu sind alle Türen und Fenster für kurze Zeit zu öffnen. (Querlüftung)

Zudem ist die Gottesdienstdauer auf 50 - 70 Minuten zu beschränken.