Die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise

Gottesdienste (c) Kroll
Gottesdienste
Datum:
Sa. 2. Mai 2020
Von:
rk

Ab dem 9./10.Mai finden in unserer Pfarrgemeinde öffentliche Gottesdienste statt. Es sind strikte Sicherheits- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Folgende Regeln wurden der Dienstanweisung des Generalvikars vom 30.April 2020 entnommen. Pfarreibezogene Hinweise sind fettgedruckt hervorgehoben.

  1. Vorrangig in den Pfarrkirchen werden wieder öffentliche Sonntagsgottesdienste gefeiert. Es sind auch Werktaggottesdienste möglich.
  1. Aufgrund ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen, liturgischen Charakters können weiterhin keine Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten stattfinden.
  1. Das Betreten und Verlassen der Kirche sowie der Gang zum Empfang der Kommunion müssen in einer Einbahn-Regelung möglich sein:

    Pfarrkirche: Eingang = Turmportal, Ausgang = Hauptportal
    Leeheim:      Eingang = linkes Portal, Ausgang = rechtes Portal

  1. Es soll unbedingt vermieden werden, dass Gläubige weggeschickt werden müssen. Daher bedarf es eines Anmeldeverfahrens.

    Anmeldungen zu den Gottesdiensten am Wochenende aber auch an den Werktagen ist zu folgenden Zeiten telefonisch (Tel.: 06158/2564) möglich:
          
    Mo     10 - 12 Uhr
           Di       10 - 12 Uhr
           Mi      10 - 12 Uhr
           Do      10 - 12 und 15 - 17 Uhr
           Fr       15 - 17 Uhr
    Man kann sich nur zu Gottesdiensten in der folgenden Woche (beginnend mit dem kommenden Samstag, endend mit dem darauffolgenden Freitag) anmelden!

    In diesen Zeiten erleben wir viel Solidarität. Das wollen wir auch weiterhin zeigen. Da nicht alle gleichzeitig am Gottesdienst am Wochenende teilnehmen können, bitten wir Sie, das breite Angebot der Gottesdienste an den Werktagen zu nutzen.

    Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden braucht man eventuell dazu, um die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten können im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden.

  2. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder Fieber hat, ist der Zutritt nicht gestattet und im Zweifel zu verweigern.
  1. Vor den Kirchen werden Zonen mit Abstandshinweisen markiert, damit der Zutritt geordnet und unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgt.

  2. Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss zu den Gottesdiensten von zuhause mitgebracht werden. An den Eingängen sollten die Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren. Entsprechendes Händedesinfektionsmittel ist von den Pfarreien zur Verfügung zu stellen.

  3. Ein pfarreieigener Ordnungsdienst sorgt für den Einlass der Berechtigten und dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Außerdem hat der Ordnungsdienst während des Gottesdienstes dafür zu sorgen, dass niemand die Kirche betritt.

  4. Es soll keinen vorübergehenden Ausschluss von Risikogruppen geben. Allerdings raten wir dringend, dass Personen der Risikogruppe aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen sollten.

Für die Gottesdienste gelten folgende Vorschriften:

  1. Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes und sämtlichen für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen geltenden Regeln. Es ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen den Personen in allen Richtungen 1,5 Metern beträgt und sich höchstens eine Person pro 10 qm befindet.

    Das bedeutet für die Pfarrkirche:  35 Personen
    für Leeheim:  20 Personen (+ 10 Personen im Innenhof)

  1. Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt.
  1. Auf Gemeindegesang ist zu verzichten. Kehrverse und der Hallelujaruf zum Evangelium dürfen angestimmt werden. Es werden keine Gesangbücher bereitgestellt.
  1. Auf den Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.

  2. Die Spendeformel für die Kommunion wird nach dem Kommunionvers laut gesprochen („Der Leib Christi“). Die Gemeinde antwortet mit „Amen“. Die Einzelspendung der Kommunion erfolgt schweigend.
  1. Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt.

  2. Kinder, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.
  1. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer.

Gottesdienstordnung für das kommende Wochenende (9./10.Mai 2020)

 

Samstag

18:00

Vorabendmesse (Pfarrkirche)

Sonntag



Hl. Bonifatius – Patron unserer Pfarrgemeinde
Kollekte für Kirche und Gottesdienst

 

09.30

Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrgemeinde in Leeheim/St. Alban

 

11.00

Familiengottesdienst (Kein Fahrdienst)

 

18.00

Bonifatiusvesper mit sakramentalem Segen und Te Deum