Schmuckband Kreuzgang
Altarraum mit Kreuz

Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes während des Gottesdienstes

Altarraum mit Kreuz "St. Bartholomäus" Biblis
Datum:
Do. 21. Jan. 2021
Von:
Pfarrbüro Biblis

Maskenpflicht für Gottesdienste (med. Masken o. FFP2)

Liebe Pfarrgemeinde,

gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 24.01.2021 wird die Maskenpflicht für Gottesdienste erweitert auf das Tragen von medzinischen OP-Masken oder FFP2-Masken. Sogenannte "Community-Masken" sowie selbstgenähte Mund-Nasenbedeckungen sind ab sofort nicht mehr zulässig.

 

Seit Oktober 2020 galt bislang:

Aufgrund der 2. Allgemeinverfügung des Kreises Bergstrasse vom 19.10.2020 gilt ab sofort die Pflicht, den Mund-Nasenschutz für die gesamte Dauer des Gottesdienstes zu tragen.

Der Kommuniongang wird ebenfalls mit Mund-Nasenschutz angetreten. Während des Empfangs der Handkommunion darf der Mund-Nasenschutz kurz entfernt werden.

Unsere Ehrenamtlichen werden bei allen Gottesdienstbesuchern darauf achten. Das gilt auch für die Einhaltung der Höchstgrenze für die Gottesdienste.

Sollten im Laufe der Woche neue Anordnungen des Landkreises kommen, werden wir unverzüglich reagieren und Sie informieren.