St. Jakobus
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St. Jakobus
St. Jakobus
Nauheim
Johannes XIII.
Johannes XIII.
Johannes XIII.
Johannes XIII.
Johannes XIII.
Königstädten

Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Ansprechpartner

Herr Dr. Andreas Löhr
Email:  pgr@jakobus-und-johannes.de 

Allgemeines

Der PGR ist das gewählte Gestaltungsorgan katholischer Christen in ihrer Pfarrgemeinde. Gemäß dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Apostolicam actuositatem) ist er das Gremium, das es den Gläubigen gestattet, das Leben in ihrer Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.

Das „Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz" überträgt dem PGR die Aufgabe, „die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen". Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist. Der PGR berät den Pfarrer in allen pastoralen Fragen und unterstützt ihn in der Leitung der Gemeinde.

Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen versucht der PGR die Lebensumstände der Menschen wahrzunehmen, sie im Licht des Evangeliums zu deuten und entsprechend zu handeln.

Eine der sich aus diesem Auftrag notwendig ergebenden Aufgaben ist es nach dem Statut, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die verschiedenen Dienste in der Pfarrei zu gewinnen und entsprechende Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen.

Der PGR in Nauheim und Königstädten

In unserer Pfarrgruppe haben wir in dieser Wahlperiode erstmals einen gemeinsamen PGR für beide Gemeinden unserer Pfarrgruppe als sog. Gesamt-Pfarrgemeinderat gewählt. In diesem Gremium sind Vertreter beider Gemeinden, d.h. von St. Jakobus d.Ä. in Nauheim und Johannes XXIII. in Rüsselsheim-Königstädten, zahlenmäßig paritätisch vertreten.

Der PGR tagt regelmäßig nach aktueller Notwendigkeit. Die Sitzungen sind öffentlich, Gäste sind jederzeit herzlich willkommen! Die PGR-Protokolle werden zur Einsicht für alle Gemeindemitglieder an den „Schwarzen Brettern" der beiden Kirchengemeinden ausgehängt.

Um die je nach Situation in der Pfarrei unterschiedlichen Tätigkeitsfelder zu bearbeiten, bildet der PGR Sachausschüsse. In diesen können und sollen auch andere Gemeindemitglieder mitwirken! Die Sachausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum des Pfarrgemeinderats über ihre Arbeit.

Die PGR-Mitglieder aus einer Pfarrgemeinde der Pfarrgruppe bilden jeweils einen Orts-Ausschuss (Königstädten / Nauheim), der für die Belange zuständig ist, die nur die jeweilige Einzelgemeinde betreffen.

Im Rahmen des Bistumsprozesses „Leben in erneuerten pastoralen Einheiten" haben die Pfarrgemeinderäte von St. Jakobus und Johannes XXIII. in der der vorangegangenen Wahlperiode einen Kooperationsvertrag geschlossen, in dem diejenigen Arbeitsfelder und Projekte mit konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen beschrieben wurden, die gemeinsam auf der Ebene der Pfarrgruppe bearbeitet werden sollten. Zu Beginn der laufenden Wahlperiode hat der Gesamt-PGR dieses Vertragswerk auf die Erreichung der gesetzten Ziele hin überprüft , eine aktuelle Bilanz gezogen und in einer Fortschreibung (Klick -> Dokument Kooperationsvertrag 2012) neue Zielsetzungen für die nächsten Jahre festgeschrieben. Die Sachausschüsse orientieren sich an diesen Arbeitsfeldern und Zielen.

Für Fragen der Finanzen und der Verwaltung der Pfarrei wählt der Pfarrgemeinderat einen Verwaltungsrat (VR).

Diesem gibt der PGR Beschlussempfehlungen, z.B. zum Haushaltsplan der Pfarrei oder bei Bau- und Grundstücksangelegenheiten. In der Regel ist ein PGR-Vertreter bei den (nicht öffentlichen) Sitzungen des VR anwesend. Weiterhin ist der stellvertretende Vorsitzende des VR kraft Amtes Mitglied des PGR.