Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 31

vom 29. August 2018

Bischof Joseph Vitus Burg (c) Bistum Mainz
Bischof Joseph Vitus Burg
Datum:
Mi. 29. Aug. 2018
Von:
(MBN)

Bericht

  • 250. Geburtstag von Bischof Joseph Vitus Berg

Vorschau

  • Kreuzganggespräch mit Malu Dreyer (6.9.)
  • Bischof Kohlgraf bei Kreuzwallfahrt in Hanau (16.9.)
  • Radio Horeb überträgt Gottesdienst aus Mainz (9.9.)
  • Auftaktveranstaltung zum Jahresprogramm (7.9.)
  • Akademievortrag von Professor Reiser (13.9.)

MBN vor 40 Jahren

  • Glückwünsche für Johannes Paul I.

 

Bericht

250. Geburtstag von Bischof Joseph Vitus Burg (27.8.)

Der Freiburger Priester war von 1830 bis 1833 Bischof von Mainz

Mainz. Am Montag, 27. August, jährt sich zum 250. Mal der Geburtstag von Joseph Vitus Burg. Burg war von 1830 bis 1833 Bischof von Mainz und Nachfolger von Bischof Joseph Ludwig Colmar, der 1818 starb. Die Ernennung Burgs zum Bischof von Mainz beendete eine zwölfjährige Sedisvakanz. Mit Burg leitete erstmals ein Bischof das Bistum Mainz, dessen Grenzen identisch mit dem des Großherzogtums Hessen-Darmstadt waren, und die bis heute bestehen.

Burg, der am 27. August 1768 als Sohn eines Kaufmanns in Offenburg/Baden geboren wurde, trat 1787 in den Franziskanerkonvent in Speyer ein und studierte Philosophie und Theologie in Regensburg und Würzburg. 1791 wurde er zum Priester geweiht und wirkte als Professor am Franziskaner-Gymnasium in Überlingen am Bodensee. Nach der Eroberung Speyers durch die Franzosen 1797 kam es zur Säkularisierung seines Heimatkonventes und Burg wurde Weltpriester, anschließend war er als Pfarrer in der Seelsorge tätig. Von 1809 bis 1821 war Burg kommissarischer Verwalter des badischen Restteils der Diözese Straßburg und unter anderem an der Vorbereitung der päpstlichen Bullen zur Errichtung der neuen Kirchenprovinz Freiburg beteiligt, zu der auch das neue Bistum Mainz bis heute gehört. 1827 bis 1829 war Burg Domdekan in Freiburg, 1828 bis 1829 Weihbischof in Freiburg, bevor er dann am 12. Januar 1830 den Mainzer Bischofsstuhl bestieg.  

Erster Hirtenbrief

In seinem ersten Hirtenbrief an die Gemeinden seines Bistums schreibt Burg: „Der Glaube ist eine Gabe Gottes. Scherzet nicht mit dieser heiligen Gabe; bewahret sie als das köstlichste Geschenk. Bei den Erbarmungen Gottes: Wachet ohne Unterlass, dass ihr nichts von diesem Gnadengeschenk unseres Vaters, der im Himmel ist, verlieret. In der Stunde, bevor unser göttlicher Religionsstifter den Gang des Todes ging, betete er im Hinblick auf alle, die durch alle Jahrhunderte herab durch das Bekenntnis einer Lehre an ihn glauben würden, dass alle Eines seien, damit die Welt glaube, dass sein himmlischer Vater ihn gesandt habe. Die erste Pflicht unseres oberhirtlichen Amtes ist, diesen so notwendigen Glauben, der sich durch Werke des Lichtes bewähret, in seiner Vollständigkeit und Reinheit fest zu erhalten.“

Als Mainzer Bischof nicht unumstritten

In Mainz habe die Ernennung Burgs „nicht gerade Freudenstürme“ ausgelöst, heißt es in der Publikation „Vom Kirchenfürsten zum Bettelbub. Das heutige Bistum Mainz entsteht“. Der Freiburger Priester Burg habe eine ganz andere Auffassung vom Kurs der Kirche gehabt als die von Bischof Colmar geprägten Kleriker des Bistums Mainz. Burg hatte eine positive Einstellung zum Staatskirchentum, sah „den Schutz einer freien katholischen Kirche besser beim Staat als beim Papst aufgehoben“. Umstritten war auch die Verlegung der Priesterausbildung nach Gießen in dieser Zeit: 1830 wurde an der dortigen Landesuniversität eine Katholisch-Theologische Fakultät für die wissenschaftliche Ausbildung der angehenden Priester eingerichtet, der Burg zustimmte. Erst unter Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler wurde dieser Schritt 1851 rückgängig gemacht. Gleichzeitig kämpfte Burg erfolgreich für die Beibehaltung des katholischen Lehrerseminars in Bensheim und der konfessionellen Volksschulen und vertrat ein ganz an der Seelsorge orientiertes Priesterbild. Seine Amtszeit war allerdings nur von kurzer Dauer: Am 22. Mai 1833 starb Burg an den Folgen einer Lungenentzündung; er ist im Mainzer Dom beigesetzt.

Literaturhinweis: „Vom Kirchenfürsten zum Bettelbub. Das heutige Bistum Mainz entsteht. 1792 – 1802 – 1830.“ Herausgegeben von Barbara Nichtweiß. Verlag Philipp von Zabern, Publikationen Bistum Mainz 2002. Das Buch ist zum Preis von drei Euro im Infoladen des Bistums Mainz erhältlich, Heilig Grab-Gasse 8, 55116 Mainz, Telefon: 06131/253-888, Internet: www.infoladen-bistum-mainz.de.

am (MBN)

 

Vorschau

Kreuzganggespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (6.9.)

Wormser Dominikanerkloster lädt ein zu „Wahrheit und anderen großen Themen“

Worms. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist am Donnerstag, 6. September, Gast bei den Kreuzganggesprächen in der Dominikanerkirche St. Paulus. Der Abend beginnt um 20.30 Uhr und steht unter der Überschrift „Wahrheit und andere große Themen“. Der Eintritt zu dem Abend mit der Ministerpräsidentin ist frei; es wird um eine Spende gebeten.

Am Dienstag, 11. September, findet um 20.00 Uhr ein weiteres Kreuzganggespräch statt. Dabei wird Professorin Dr. Marianne Schlosser aus Wien zum Thema „Katharina von Siena begegnen“ sprechen. Der Eintritt kostet an der Abendkasse fünf Euro.

Kreuzgangkonzert am 21. September 

Die Dominikaner laden außerdem zum Kreuzgangkonzert „Time stands still“ am Freitag, 21. September, um 20.00 Uhr ein. Den Abend mit englischer und italienischer Renaissancemusik gestalten Jan Jerlitschka (Countertenor), Ivan Garcia Garcia (Barockgitarre) und Tobias Emmerich (Renaissancelaute/Theorbe).  Sie spielen Lieder von Dowland, Purcell, Pilkington, Caccini. Karten zum Preis von zehn Euro sind an der Abendkasse und im Vorverkauf erhältlich. 

Hinweis: www.dominikaner-worms.de

tob (MBN)


Bischof Kohlgraf bei Kreuzwallfahrt (16.9.)

Prozession und Gottesdienst in Hanau-Steinheim

Hanau-Steinheim. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf ist Festprediger bei der Wallfahrt zu Ehren des heiligen Kreuzes in St. Nikolaus, Hanau-Steinheim, am Sonntag, 16. September. Der Tag beginnt um 9.30 Uhr mit einer Eucharistischen Prozession mit dem Gnadenkreuz. Um 10.00 Uhr findet das Pontifikalamt auf dem Wallfahrtsplatz St. Nikolaus statt. Die musikalische Gestaltung übernehmen der Katholische Kirchenchor St. Johann Baptist und der Katholische Musikverein Excelsa. Im Anschluss an den Gottesdienst besteht in der Kirche St. Nikolaus die Möglichkeit zur Beichte. Um 12.00 Uhr findet das Mittagessen auf dem Wallfahrtsplatz statt. Der Wallfahrtstag endet mit einer Abschlussandacht um 14.00 Uhr. 

Hinweis: www.stnikolaus-steinheim.de 

tob (MBN)

 

Radio-Gottesdienst aus St. Martin in Mainz-Finthen (9.9.)

Übertragung durch Radio Horeb / Vorstellung bei „Pfarrei der Woche“

Mainz. Radio Horeb überträgt den Sonntagsgottesdienst am 9. September, um 10.00 Uhr aus der Katholischen Pfarrgemeinde St. Martin in Mainz-Finthen. Für die Pfarrei bietet sich die Möglichkeit, ihre Gruppierungen und Angebote in einer Interviewsendung zu präsentieren. Die Ausstrahlung als „Pfarrei der Woche“ erfolgt am Donnerstag, 6. September ab 13.00 Uhr. 

Radio Horeb ist ein bundesweiter christlicher Radiosender, der seit über 21 Jahren auf Sendung ist. Träger von Radio Horeb ist die gemeinnützige Internationale Christliche Rundfunkgemeinschaft ICR e.V. mit Sitz in Balderschwang. Programmdirektor ist der Augsburger Diözesanpriester Dr. Richard Kocher. Radio Horeb ist nahezu bundesweit über die neue Rundfunktechnik DAB+ sowie unter anderem über Kabel, Satellit, Internet und über die Horeb-App auf Smartphones empfangbar. 

Hinweis: Das Interview kann nachgehört werden auf der Internetseite von Radio Horeb unter: www.horeb.org  in der Rubrik „Programm/Projekte/Pfarrei der Woche“.

PM (MBN)


Auftaktveranstaltung zum Jahresprogramm 2018/2019

Gottesdienst mit Weihbischof Bentz / Vortrag von Professor Oeming

Mainz. Mit einer Auftaktveranstaltung eröffnet die Bistumsakademie Erbacher Hof am Freitag, 7. September, ihr Jahresprogramm 2018/2019. Um 18.00 Uhr feiert der Mainzer Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar des Bistums Mainz, einen Gottesdienst in der Bernhardkapelle des Erbacher Hofes. Anschließend wird um 19.00 Uhr Professor Dr. Manfred Oeming aus Heidelberg den Eröffnungsvortrag halten. Er spricht zum Thema „Unsere Seele ist entronnen wie ein Vogel dem Netz des Vogelfängers - Beten als Weg der Befreiung aus traumatischen Erfahrungen“. Anschließend findet ein Empfang statt.

Hinweis: www.ebh-mainz.de

tob (MBN)

 

Akademievortrag von Professor Reiser (13.9.)

„Paulus und die Freiheit des Christen. Zur Theologie des Galaterbriefes“

Mainz. Die Bistumsakademie Erbacher Hof bietet am Donnerstag, 13. September, um 19.00 Uhr einen Akademievortrag von Professor Dr. Marius Reiser an. Unter der Überschrift „Paulus und die Freiheit des Christen“ wird er zur Theologie des Galaterbriefes sprechen. Der Kostenbeitrag für den Abend beträgt drei Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Hinweis: www.ebh-mainz.de

tob (MBN)


MBN vor 40 Jahren

Unter der Überschrift „Auch evangelische Christen haben für Papstwahl gebetet. Kardinal Volk beglückwünschte Papst Johannes Paul I. zur Wahl“ berichten die Bistumsnachrichten über die Papstwahl, an der der Mainzer Bischof, Kardinal Hermann Volk, teilgenommen hatte: „Es drängt mich, Ihnen zur Wahl zum obersten Hirten der Katholischen Kirche meine herzlichen Glückwünsche auszusprechen“, schrieb der Bischof von Mainz, Kardinal Hermann Volk, am 1. September an den Heiligen Vater. „Dies wäre wenig zur Übernahme dieses schwersten Amtes, wenn ich nicht zugleich die Versicherung meiner Ergebenheit, Treue und bereitwilligen Mitarbeit hinzufügte. Ich kann dies auch im Namen des Bistums Mainz sagen. Denn alle Gläubigen sind freudig bewegt, ein Zeichen, wie sehr die Gläubigen sich zum Papst rechnen und den Papst zu sich. Ich bin mit Nachdruck bestrebt, dieses Bewusstsein zu erhalten und noch zu stärken. Auch evangelische Christen haben für eine gute Papstwahl gebetet und darum Ihre Wahl und Ihre ersten Äußerungen mit großer Befriedigung aufgenommen.“ 

Seinem Schreiben fügte Kardinal Volk den Faksimiledruck der „Goldenen Bulle“, die 1356 unter Kaiser Karl IV. angenommen wurde und bis 1806 Reichsgesetz war, Bilder vom Aufenthalt des damaligen Patriarchen von Venedig bei seinem Besuch in Mainz 1975 und einige kleine eigene Schriften, die an Priester und Katecheten des Bistums Mainz versandt wurden, bei. Kardinal Volk wird am Sonntag, 10. September, um 10.00 Uhr ein Pontifikalamt aus Anlass des Beginns des Pontifikates von Papst Johannes Paul I. im Dom zu Mainz zelebrieren.

Das erste Chagall-Fenster in St. Stephan ist mit einer ganzen Festwoche begrüßt worden: „Zu einer Feierstunde aus Anlass der festlichen Übergabe des Chagall-Fensters am 23. September in der St. Stephans-Kirche in Mainz haben der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Dr. Bernhard Vogel, und für die Katholische Kirchengemeinde Pfarrer Klaus Mayer, der Obmann des Kirchensteuerrates, Dr. Josef Diehl, der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates, Josef Wippel, gemeinsam eingeladen. 

Das Chagall-Fenster, eine Stiftung der Mainzer Landesregierung, ist das erste von diesem wohl bedeutendsten lebenden Glasmaler für eine Kirche in der Bundesrepublik Deutschland geschaffene Kunstwerk. Zu der Feierstunde werden zahlreiche Ehrengäste erwartet. Im Rahmen der musikalischen Gestaltung, die vom Kirchenchor und den Bläsern St. Stephan sowie dem Streicherensemble der Städtischen Bühnen Mainz und Theo Brandmüller an der Orgel gestaltet wird, erfährt dessen Rezitativ für Mezzosopran, Bläser und Orgel „Wie du unseren Vätern geschworen hast“ seine Uraufführung. 

Der feierlichen Übergabe schließt sich eine Festwoche bis 1. Oktober an. Am 24. September findet in der St. Stephans-Kirche ein Festkonzert mit Werken von Johann Sebastian Bach und Jean Baptiste Lully statt, bei dem unter Leitung von Diözesankirchenmusikdirektor Gert Augst die Kantorei der Altmünsterkirche, der Kirchenchor St. Stephan, Orchester und Gesangssolisten der Städtischen Bühnen Mainz musizieren. An jedem Tag der folgenden Woche trägt Pfarrer Klaus Mayer „Gedanken zum Fenster“ vor, finden Gottesdienste für Senioren und Kranke, für Kinder und Jugendliche, Orgelmeditationen und Gesänge sowie ein Flötenkonzert statt. Die Festwoche schließt mit einem Festhochamt am 1. Oktober.  

In einem weiteren Artikel („Ein Chagall für Mainz - St. Stephan“) heißt es dazu: „St. Stephan, eine der schönsten und traditionsreichsten Mainzer Kirchen, erhält Ende September - gleichsam als Krönung ihrer wiedererstandenen Schönheit nach der Zerstörung im letzten Krieg - ein Chagall-Fenster. Dem Einweihungstermin, Samstag, 23. September, zu dem kirchliche und weltliche Prominenz sowie Journalisten aus dem In- und Ausland erwartet werden, folgt eine Art „Festwoche“ mit verschiedenen künstlerischen Veranstaltungen und einer großen Chagall-Ausstellung in Mainz unter der Schirmherrschaft von Kultusminister Dr. Hanna-Renate Laurien. Denn: Das 10 mal 1,75 Meter große Mittelfenster für den Ostchor, eine Stiftung der Mainzer Landesregierung, ist das erste von dem wohl bedeutendsten lebenden Glasmaler, Chagall, für eine Kirche in der Bundesrepublik Deutschland geschaffene Kunstwerk. Die gelungene Symbiose - eines geschichtsträchtig-europäischen Gotteshauses mit einem europäisch-abendländisch geprägten Künstler - ist politisch motiviert, ist „ein Zeichen im geschichtlichen Sinne der Kirche“, wie der kunstsinnige Bauherr und Initiator des Werkes, Klaus Mayer, Pfarrer von St. Stephan, meint. Er ist nicht nur der Überzeugung, dass der aus Russland stammende weltbekannte Maler jüdischer Herkunft, Marc Chagall (91), und die Grabeskirche des heiligen Willigis einander in ihrer zeichenhaften Bedeutung angemessen sind, Pfarrer Mayer sieht in einer Zeit, da der moderne Mensch in seiner Symbolfähigkeit gelitten hat, in dem Chagall-Fenster für St. Stephan ein Zeichen christlich-jüdischer Verbundenheit und deutsch-französischer Völkerverständigung. (…) Warum gerade der schwer zugängliche, in Frankreich lebende, 91-jährige Marc Chagall, enzyklopädisch gewürdigter Maler und Graphiker seit 1918 und einer der Anreger des Surrealismus, für die Aufgabe der Fenstergestaltung in St. Stephan ausersehen wurde, dürfte in dem durch zahlreiche weltberühmte Arbeiten auch im sakralen Bereich erbrachten Nachweis seiner überragenden Eignung, wie auch in seinem künstlerischen und menschlichen Werdegang und, nicht zuletzt, in der Wertschätzung durch Pfarrer Klaus Mayer begründet sein.

„Stimmrecht ausüben. Mainzer Katholikenrat zur hessischen Landtagswahl“ ist ein Artikel im Vorfeld der Wahlen vor 40 Jahren überschrieben: „Wir erwarten von den demokratischen Parteien, dass sie im Wahlkampf die Grenzen der Fairness nicht überschreiten und den materiellen Aufwand für die Wahlpropaganda angesichts vielfältiger Not auf das Notwendigste beschränken“, heißt es in einer Stellungnahme des Katholikenrates im Bistum Mainz zur Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 1978. Mit dem Aufruf an alle wahlberechtigten Katholiken, ihr Stimmrecht auszuüben, verbindet der Katholikenrat die Mahnung, die demokratischen Parteien nach ihren Grundsätzen und politischen Zielen zu fragen, nach dem Verhältnis von Kirche und Staat, nach den Möglichkeiten der freien Träger, Schulen, Kindergärten, Sozialstationen und Krankenhäuser weiterzuführen, nach der Unterstützung der Familien, insbesondere der gesellschaftlichen Aufwertung der Mutter, nach den Hilfen der Schwangeren in sozialer Notlage, nach der Mitbestimmung der Eltern in der Schule, nach der pluralistischen Ausrichtung des Schulunterrichtes. 

„Wir sind aufgerufen, uns auf jeder politischen Ebene zu Wort zu melden, in Bund, Land und Gemeinde. Überall fallen Entscheidungen, durch die Tausende von menschlichen Schicksalen mitbestimmt werden. Überall müssen wir Christen die Fragen stellen: Gereichen diese Entscheidungen den Menschen zum Guten oder führen sie weg vom Sinn unseres Lebens“, erklärt der Katholikenrat. Er appelliert an alle Parteien, den Grundkonses herzustellen, da die Christen wüssten, dass nur dessen Anerkennung entsprechend dem Grundgesetz der Hessischen Verfassung in politischen und sittlichen Fragen den Bestand von Staat und Gesellschaft auf Dauer gewährleisten könne.  

Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 22 vom 5. September 1978