Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 8

vom 28. Februar 2018

Andreas van der Broeck (c) Bistum Mainz / privat
Andreas van der Broeck
Datum:
Mi. 28. Feb. 2018
Von:
(MBN)
Scannone (c) Bistum Mainz / Blum
Scannone

Berichte

  • Stellungnahme zum gemeinsamen Eucharistieempfang
  • Fastenpredigt von Bischof Peter Kohlgraf
  • Firmung für 31 Erwachsene im Mainzer Dom
  • Gottesdienst zum 95. Geburtstag von Monsignore Mayer
  • Pater Juan Carlos Scannone war in Mainz zu Gast

Personalien

  • Andreas van der Broeck zum Justitiar ernannt
  • 80. Geburtstag von Manfred Stollenwerk (2.3.)

 

Berichte

Kohlgraf zur pastoralen Handreichung der Bischofskonferenz

Konfessionsverbindende Ehen und der gemeinsame Eucharistieempfang

Mainz. Bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt (19.-22. Februar) wurde auch eine pastorale Handreichung zum Thema „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ beraten. Mit einer Stellungnahme macht der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf deutlich, wo für ihn Grenzen und Chancen der Handreichung liegen, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird. Außerdem kündigt Kohlgraf an: „Wir werden im Bistum Mainz über diese Frage und über eine mögliche Praxis ins Gespräch kommen.“ Im Folgenden dokumentieren wir den Text von Bischof Kohlgraf im Wortlaut:

Gestern, am 22. Februar, endete die Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt. Unter anderem wurde über eine pastorale Handreichung zu einem Thema beraten und abgestimmt, das vielen Seelsorgern, betroffenen Paaren, aber auch Bischöfen auf den Nägeln brennt: Kann es eine Eucharistiegemeinschaft für evangelische Christinnen und Christen geben, die mit einem katholischen Partner oder einer Partnerin verheiratet sind? Immerhin gilt eine solche Ehe, wenn sie nach katholischer Auffassung gültig geschlossen wurde, als Sakrament, und kirchliche Dokumente würdigen eine solche christliche Ehe als Hauskirche. Beide Partner verbindet die gemeinsame Taufe. Es ist für manchen schwer nachvollziehbar, dass in einer solchen Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Eucharistieempfang nicht möglich sein sollte.

Die Bischöfe haben nun kein rechtliches oder lehramtliches Dokument verabschiedet, sondern eine pastorale Hilfe zunächst für die Seelsorger. Es ging nicht darum, kasuistisch zu definieren, in welchen Fällen ein Empfang der Eucharistie möglich sei und in welchen nicht. Vielmehr werden betroffene Paare, denen der gemeinsame Kommunionempfang ein echtes geistliches Anliegen ist, und die Pfarrer ermutigt, über das Thema ins Gespräch zu kommen. Das katholische Kirchenrecht kennt Fälle von „schwerer geistlicher Notlage“ (c 844 §4 CIC), die in Einzelfällen auch einem evangelischen Christen ermöglichen, die katholische Eucharistie zu empfangen. Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass in einem seelsorglichen Gespräch die geistliche Sehnsucht nach einer Gemeinschaft mit Christus thematisiert werden kann und Menschen Hilfen gegeben werden, zu einer echten geistlichen Entscheidung zu finden. Es geht also nicht um Zulassung seitens der Kirche, sondern um die Anerkennung einer eigenen Gewissensentscheidung eines glaubenden Menschen in seiner individuellen Glaubens- und Lebenssituation, die er als geistliche Not empfindet. Wenn in dem Seelsorgegespräch Glaubenseinstellungen zur Eucharistie zur Sprache kommen, geht es nicht um eine Glaubenskontrolle. Vielmehr soll die betroffene Person sich Rechenschaft darüber geben, ob sie ehrlichen Herzens ihr „Amen“ sprechen kann, wenn ihr die Heilige Kommunion als „Der Leib Christi“ gereicht wird.

Es wird von zwei Seiten Kritik kommen. Den einen geht dies nicht weit genug, weil die Bischöfe keine allgemeine Einladung aussprechen, die anderen fürchten eine Aufweichung klarer katholischer Positionen. Aber ist es nicht allemal besser, Menschen zu eigenen im Gebet und Gespräch gereiften Entscheidungen zu begleiten, als einerseits einfach zu verbieten, ohne sich der Situation zu stellen, oder andererseits einfach nicht genau hinschauen zu wollen? Vielleicht ist dieses Thema auch für manchen Katholiken eine Einladung, sich selbst die Frage zu stellen, was ihnen die Eucharistie bedeutet. Wir werden im Bistum Mainz über diese Frage und über eine mögliche Praxis ins Gespräch kommen.

(MBN)

 

„Ich glaube, dass die Welt die Kirche braucht“

Fastenpredigt von Bischof Peter Kohlgraf in Bad Vilbel-St. Nikolaus

Bad Vilbel. „Ich glaube, dass die Welt die Kirche braucht. Nicht als ,societas perfecta‘, als perfekte Gesellschaft, unberührt von den Fragen und Themen der Zeit, sondern berührt von den Menschen und ihrer Welt, und wie der Papst sagt, manchmal auch verbeult und schmutzig. So hält die Kirche Gottes Gegenwart lebendig. Es wird sich zeigen, ob wir diese Wege auch dann gehen, wenn unsere Gewohnheiten und Sicherheiten hinterfragt werden und manches wegbricht, was jetzt noch selbstverständlich zu sein scheint. Wir sollten neu die Freude entdecken, geliebt und berufen zu sein. Dazu ist Kirche da.“ Das sagte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf am Sonntag, 25. Februar, in der Kirche St. Nikolaus in Bad Vilbel. Kohlgraf äußerte sich in der Reihe der Fastenpredigten der Pfarrgemeinde, die unter der Überschrift „Brauchen wir noch die Kirch(en)?“ stand.

Die Kirche müsse nach ihrem Platz in der Welt und der Gesellschaft fragen, sagte Kohlgraf weiter. „Es ist eine gute Entwicklung, wenn sich Kirche, der Bischof, der Priester und jede und jeder Glaubende nicht der Gesellschaft gegenüber stellt und seine Eigenwelt bildet, sondern wenn wir uns mehr und mehr als Teil unserer Gesellschaft verstehen lernen und mitten in der Welt das Evangelium zu leben beginnen. Dann müssen wir uns auch an die Regeln und Gesetze dieser Welt halten, sofern sie nicht dem Evangelium widersprechen. Dann muss es auch Kritik geben und Kontrolle. Dann ist die Begegnung zwischen Kirche und Welt keine Einbahnstraße, sondern ein Austausch zweier Partner“, betonte er.

Kohlgraf zeigte sich davon überzeugt, dass „manche Kritik an der Kirche, sofern sie sich an Sachfragen orientiert, tatsächlich geholfen hat und hilft, sich als Kirche selbst die Frage einmal zu stellen: Was ist denn unser Auftrag heute?“ Bezogen auf verschiedene kirchliche Finanzskandale sagte er in diesem Zusammenhang: „Kirchliches Vermögen aber ist das Vermögen der Gläubigen, das der Kirche anvertraut ist, um ihre Aufgaben in der Welt für die Menschen leisten zu können. Uns Bischöfen ist drastisch klar geworden, dass es so nicht weiter gehen kann. Geld dient, Besitz dient, Macht dient. Nicht mir, nicht unserem System, sondern unserem Auftrag. Dieses Umdenken gilt für das Bistum, und das muss heruntergebrochen werden auch auf die Gemeinden und andere kirchliche Orte. Braucht die Welt also noch eine Kirche? Im Moment ist es an uns, den Weg der Umkehr einzuschlagen.“

Kohlgraf wies insbesondere auf die „Werke der Nächstenliebe“ hin, die die Kirche vor 2.000 Jahren begonnen habe: „Dass soziale Haltungen gegenüber Armen, Kranken, Obdachlosen, Hilfsbedürftigen mittlerweile zu unserem Kulturgut gehören, ist das Verdienst praktizierender Christinnen und Christen, jedenfalls nicht Produkt einer gottlosen Geschichte. Haltungen der Barmherzigkeit, Versöhnung und die Idee, dass jeder Mensch Ebenbild Gottes ist, gehen auf die biblische Botschaft zurück. Die vielen kleinen und großen Heiligen haben unsere Welt geprägt, bis heute tun sie dies. Umso schmerzlicher natürlich, dass dieses Evangelium immer wieder auch nicht vorbildlich gelebt wurde.“

am (MBN)

 

„Ihr sollt Apostel, Freunde und Zeugen seiner Botschaft sein“

Bischof Peter Kohlgraf spendete 31 Erwachsenen das Sakrament der Firmung

Mainz. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat 31 Erwachsenen aus dem ganzen Bistum Mainz das Sakrament der Firmung gespendet. Mit dem Sakrament der Firmung seien die Gefirmten dazu aufgerufen, „als Apostel Lernende zu sein, in Freundschaft mit Christus zu leben und Zeugen seiner Botschaft zu sein“, sagte Kohlgraf in seiner Predigt. Die Firmung fand im Rahmen eines Gottesdienstes am Samstag, 24. Februar, im Mainzer Dom statt.

Das Christsein sei mit der Firmung nicht abgeschlossen, betonte der Bischof. Ein Apostel sei nichts anderes als ein Schüler, deshalb müsse der Christ in seinem Leben immer auf Jesus schauen und sich an ihm orientieren. „Es gibt bestimmt eine Sache an Jesus, die Ihnen besonders zusagt. Wenn Sie diesen Punkt in Ihrem Leben konsequent umsetzen, dann sind sie auf einem guten Weg zu einem immer erwachseneren Christsein.“

Kohlgraf hob hervor, dass Jesus die Menschen zu seinen Freunden machen will. Es gebe keine andere Religion, in der Gott dem Menschen seine Freundschaft anbiete. Wörtlich sagte er: „Die Firmung gliedert Sie in die Kirche ein und zwar nicht als Vereinsmitgliedschaft, sondern als Aufforderung zur Freundschaft mit Jesus. Ohne diesen Gedanken könnte ich nicht Christ sein.“ Diese Freundschaft müsse im Gebet und in der Suche nach seinem Willen gepflegt werden. Als dritte Aufgabe seien die Gefirmten dazu aufgerufen, Zeuge von Jesu Botschaft in der Welt zu sein: „So wie die Jünger Jesu voll von der Erfahrung des Glaubens waren und ihn weitergeben mussten, sollen auch Sie durch das Geschenk von Gottes Geist Zeugen seiner Botschaft in der Welt sein.“ Domorganist Professor Daniel Beckmann hatte die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes an der Domorgel übernommen.

Das Sakrament der Firmung gehört mit Taufe und Eucharistie zu den so genannten Einführungssakramenten. Die Spendung der Firmung geschieht durch Handauflegung und Salbung der Stirn mit den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Ritus steht für den Empfang des Heiligen Geistes zur Stärkung des persönlichen Glaubens und als Zeichen für die Verbundenheit mit allen anderen Glaubenden. Während der Firmung legt der Pate dem Firmling die Hand auf die Schulter. Damit drückt er aus, dass er ihn auf seinem Glaubensweg stärken will. In der Regel wird die Firmung im Bistum Mainz im Alter zwischen 14 und 16 Jahren gespendet. Die Firmlinge bekräftigen in der Firmung ihre Entscheidung, Christ zu sein. Während bei der Taufe noch Eltern und Paten für sie entschieden haben, treten sie nun selbst für ihren Glauben ein. In diesem Sinn vollendet die Firmung die Taufe.

Hinweis: Ansprechpartner im Dezernat Seelsorge ist Rainer Stephan vom Referat Gemeindekatechese, Katechumenat, missionarische Initiativen, Telefon: 06131/253-241, Fax: 06131/253-558, E-Mail: firmpastoral@bistum-mainz.de 

tob (MBN)

 

„Mein Leben ist gefügt, geführt, begleitet und gesegnet von Gott“

Gottesdienst zum 95. Geburtstag von Monsignore Klaus Mayer in St. Stephan

Mainz. Den Dank stellte Monsignore Klaus Mayer in den Mitteilpunkt seiner Predigt im Gottesdienst zu seinem 95. Geburtstag (24. Februar). „Mein Leben ist gefügt, geführt, begleitet und gesegnet von Gott“, sagte der Jubilar am Sonntag, 25. Februar, bei der Eucharistiefeier in Mainz-St. Stephan. Mit einem Wort aus Psalm 104 sagte er: „Ich will dem Herrn singen, solange ich lebe.“ Nach den Zerstörungen von St. Stephan im Zweiten Weltkrieg sei es ungewiss gewesen, ob die Kirche überhaupt noch einmal aufgebaut werden würde, sagte Mayer. Und weiter: „Heute darf St. Stephan wieder Friedenskirche sein, für die deutsch-französische Freundschaft, für die Völkerverständigung und die jüdisch-christliche Verbundenheit. Wer hätte das damals gedacht? Niemand. Dank sei Gott!“

Mayer erinnerte in Dankbarkeit an das Wirken des heiligen Willigis, der St. Stephan vor über 1.000 Jahren erbaut hat und dessen Gedenktag am 23. Februar war. Er schloss seine Predigt mit einem eindringlichen Appell für den Frieden: „Seid dankbar für den Frieden und betet für seine Erhaltung.“ Die Gottesdienstbesucher applaudierten Monsignore Mayer in der vollbesetzten Kirche nach seiner Predigt und beim Auszug am Ende des Gottesdienstes.

In den Grußworten am Ende des Gottesdienstes würdigte Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt für das Bistum Mainz das Wirken von Monsignore Mayer. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hatte Mayer an seinem Geburtstag am Vortag zu Hause besucht. Propst Dr. Klaus-Volker Schütz überbrachte die Glückwünsche der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und würdigte das ökumenische Engagement von Mayer. Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling hob hervor, dass die Stadt ihrem Ehrenbürger „ein bedeutendes Wahrzeichen“ verdanke. Für die jüdische Gemeinde in Mainz sprach Dr. Peter Waldmann ein Grußwort. Es sei der Mission und Tatkraft des Jubilars zu verdanken, „dass St. Stephan heute weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt ist“, hatte der Pfarrer von St. Stephan, Stefan Schäfer, zu Beginn des Gottesdienstes gesagt. An die Feier schloss sich ein Empfang im Gemeindezentrum von St. Stephan an.

tob (MBN)

 

Der „Lehrer des Papstes“ in Mainz

Der Jesuit Juan Carlos Scannone war für Blondel-Tagung Gast des Erbacher Hofes

Mainz. Für sechs Tage war der argentinische Jesuit, Professor Dr. Juan Carlos Scannone, gerade in Deutschland. Grund für seinen Besuch war das internationale Forscherkolloquium, das sich am 23. und 24. Februar in der Bistumsakademie Erbacher Hof in Mainz anlässlich der Neuübersetzung des Werks „L‘Action“ von Maurice Blondel durch Dr. Anton van Hooff zusammengefunden hatte. Während seines Deutschlandaufenthaltes hat Scannone außerdem Freunde an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt besucht. Der Direktor der Akademie, Professor Dr. Peter Reifenberg, hatte Scannone zu der Tagung eingeladen.

Bekannt geworden ist Scannone medial vor allem als „Lehrer von Papst Franzikus“, da er den damals 18 bis 19 Jahre alten Jorge Mario Bergoglio im Seminar in Griechisch und Literatur unterrichtete. Viel wichtiger sei jedoch, dass er über zehn Jahre mit Bergoglio in derselben Jesuiten-Kommunität, dem Colegio Máximo de San Miguel in Buenos Aires, gewohnt habe, sagte Scannone am Montag, 26. Februar, dem Tag seines Rückfluges nach Argentinien.

Bei der Tagung im Erbacher Hof hatte er zum Thema „Die Blondelsche Philosophie der Aktion und die Aktion von Papst Franziskus“ referiert. Darin hat er unter anderem dargestellt, dass Papst Franziskus unter anderem über die Arbeiten des Jesuiten Jesuit Gaston Fessard von Maurice Blondel beeinflusst sei. Scannone selbst hatte seine Dissertation in München bei Professor Dr. Max Müller („Sein und Inkarnation. Zum ontologischen Hintergrund der Frühschriften Maurice Blondels“) im Jahr 1968 über den französischen Philosophen vorgelegt.

Über Papst Franziskus sagt Scannone: „Er ist ein Mann der Unterscheidung der Geister. In diesem Sinne kann man ihn auch mit Blondel vergleichen.“ Barmherzigkeit, die Option für die Armen und die Unterscheidung der Geister seien wesentliche Aspekte von Papst Franziskus, sagte Scannone. Als neue „Option für die Armen“ sehe er gerade für Europa die Flüchtlingsproblematik, betonte Scannone: „Das Heil von Europa wird von den Flüchtlingen kommen, wenn Europa sich dabei wirklich offen für die Flüchtlinge zeigt.“ Besonders Deutschland habe sich dabei positiv hervorgetan. Zu den Referaten des Blondel-Kolloquiums im Erbacher Hof wird es im Nachgang eine Buchveröffentlichung geben, kündigte Reifenberg an.

tob (MBN)

 

Personalien

Andreas van der Broeck zum Justitiar ernannt

Bisheriger Stellvertreter übernimmt Leitung der Rechtsabteilung im Ordinariat

Mainz. Professor Dr. Andreas van der Broeck, bisher stellvertretender Justitiar des Bistums Mainz, übernimmt ab Donnerstag, 1. März, als neuer Justitiar des Bistums Mainz die Leitung der Rechtsabteilung im Bischöflichen Ordinariat. Das hat Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar des Bistums Mainz, am Dienstag, 27. Februar, bekannt gegeben. „Es ist schön, dass wir diese Position mit einem erfahrenen Mitarbeiter aus dem Ordinariat besetzen können“, betont Bentz. „Professor van der Broeck hat sich während der kommissarischen Leitung der Rechtsabteilung in den vergangenen Monaten sehr gut eingearbeitet und sich durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Position empfohlen. Bischof Kohlgraf ist gemeinsam mit mir davon überzeugt, mit der Ernennung eine gute Wahl getroffen zu haben.“

Andreas van der Broeck (Jahrgang 1967) arbeitet seit 2000 in der Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariates in Mainz. Bereits seit 1995 ist er als Anwalt in einer Mainzer Kanzlei tätig. Seine Promotion legte er 1997 vor. Im Jahr 2005 wurde er zum stellvertretenden Justitiar des Bistums ernannt; im Jahr 2007 erfolgte seine Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. An der Katholischen Hochschule (KH) Mainz, wo er seit 2002 einen Lehrauftrag wahrnimmt, wurde er im Jahr 2008 zum Honorarprofessor ernannt. Im August 2009 wurde er außerdem Leiter der neu geschaffenen Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bischöflichen Ordinariat (bis Februar 2015). In dieser Funktion hat er für die Diözese Mainz als erstem deutschen Bistum ein Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt. Darüber hinaus ist van der Broeck im Bistum Mainz als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Abtei Kloster Engelthal engagiert.

tob (MBN)

 

Manfred Stollenwerk wird 80 (2.3.)

Ehemaliger Dezernent für Bau- und Kunstwesen im Bistum Mainz

Mainz. Der ehemalige Dezernent für Bau- und Kunstwesen im Bischöflichen Ordinariat Mainz, Dr. Ing. Manfred Stollenwerk, vollendet am Freitag, 2. März, sein 80. Lebensjahr. Stollenwerk arbeitete seit Anfang 1985 im Diözesan-Bauamt, bevor er im März 1990 Vertreter des damaligen Dezernenten, Dr. Paul Schotes, wurde. Von Januar 1995 bis zu seinem Ruhestand im März 2003 leitete er als Leitender Baudirektor das Baudezernat des Bistums. In die Amtszeit Stollenwerk fielen unter anderem die Renovierung der Mainzer Augustinerkirche und der Neubau des Chorhauses am Dom.

Manfred Stollenwerk wurde am 2. März 1938 in Stolberg bei Aachen geboren. Er hatte unter anderem eine Maurerlehre erfolgreich abgeschlossen, bevor er nach der Abendschule von 1957 bis 1959 die Ingenieurschule für Bauwesen in Aachen besuchte. Von 1959 bis 1965 studierte er Architektur- und Baugeschichte an der Technischen Hochschule in Aachen. Anschließend arbeitete Stollenwerk als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Professor Benno Schachner in Aachen (1965-1970). Von 1964 bis 1966 war Stollenwerk als Grabungsarchitekt an drei archäologischen Grabungen in Syrien und auf der Insel Samos beteiligt. 1971 folgte die Promotion zum Thema „Krankenhausentwürfe (und Idealpläne), die nicht verwirklicht wurden“. Von 1970 bis 1979 war Stollenwerk Leiter der Entwurfsabteilung und stellvertretender Baudirektor im Eschweiler-Bergwerks-Verein. 1980 wurde er Leiter der Bauabteilung, bevor er von 1981 bis 1984 die technische Geschäftsführung der Wohnungsbautochtergesellschaft des Eschweiler-Bergwerks-Vereins übernahm. 1985 folgte der Wechsel zum Bistum Mainz.

am (MBN)

95. Geburtstag Mayer (c) Bistum Mainz / Blum
95. Geburtstag Mayer (c) Bistum Mainz / Blum
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Fastenpredigt Bad Vilbel (c) Bistum Mainz / Feldmann
Erwachsenenfirmung (c) Bistum Mainz / Blum
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Erwachsenenfirmung (c) Bistum Mainz / Blum
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