Bistum Mainz startet Energie-Nothilfefonds

Kirchensteuer aus Energiepreispauschale 2022 fließt direkt an bedürftige Menschen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen von Caritas und SkF ab Mitte März 2023

Energiesparen Sparschwein (c) vegefox.com | stock.adobe.com
Datum:
Mi. 1. März 2023
Von:
tob (MBN)

Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab Mitte März bei den örtlichen Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Zuschüsse für Energiekosten aus einem Nothilfefonds beantragen. Auf diese Weise gibt das Bistum Mainz zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihm durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zufließen werden. Der größte Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 1,8 Millionen Euro geht auf diese Weise als Direkthilfe an Menschen in Energienotlagen. 

Auch die Sozialberatung, Projekte der Wohnungsnotfallhilfe und soziale Projekte zum Thema Energiesparen werden unterstützt. „Ich bin sehr froh über dieses Zeichen der Solidarität, dass unsere Finanzgremien zugestimmt haben, diese zusätzlichen Kirchensteuermittel nicht allgemein zu vereinnahmen sondern damit Menschen in Notlagen zu unterstützen”, sagte Dr. Udo Markus Bentz, Weihbischof und Generalvikar im Bistum Mainz.

Einen Antrag auf Einzelfallsoforthilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden. Die Notlage muss in direktem Zusammenhang mit der Energie-Krise stehen und die Kosten dürfen nicht anderweitig geltend gemacht werden können. Die Vorrangigkeit gesetzlicher Leistungen wird jeweils individuell geprüft.

In den Beratungsstellen wird bei der Antragstellung unterstützt. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen etwa der Jahresabschlussrechnung des Energieversorgers und der Einkommenssituation des Haushalts.

„Menschen, die bisher selbst über die Runden gekommen sind, erfahren Unterstützung in akuter finanzieller Belastung“, sagte Weihbischof Dr. Bentz. Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick betonte, dass das Geld „dort ankommen soll, wo die Not am größten ist. Wir setzen auf die bewährten Strukturen der Caritas und auf ein möglichst niedrigschwelliges Antragsverfahren“.

Das Bistum Mainz gibt über die Caritas die Kirchensteuer an Bedürftige weiter, die aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zur gesetzlichen Energiepreispauschale anfiel. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energiekosten in eine Notlage geraten sind. Im Bistum Mainz betragen die Mehreinnahmen etwa gut 1,8 Millionen Euro. Neben 1,2 Millionen Euro Direkthilfe, werden 340.000 Euro in die Stärkung der Sozialberatung vor Ort, 150.000 Euro in Projekte der Wohnungsnotfallhilfe und 160.000 in soziale Projekte zum Thema Energiesparen gehen.