Diözese Mainz lädt Gewerkschaften zur KODA-Beteiligung ein

Umsetzung einer Vorgabe des Bundesarbeitsgerichtes für den „Dritten Weg“

bist-mz-logo-neu-2-jpg (c) Bistum Mainz (Ersteller: Bistum Mainz)
Datum:
Mi. 15. März 2017
Von:
(MBN)
Erstmals können die Gewerkschaften im Januar 2018 eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes im Bistum Mainz (Bistums-KODA Mainz) entsenden.

Nach dem Ende der laufenden Amtszeit wird dann eine neue Bistums-KODA gebildet. Im aktuellen Amtsblatt der Diözese (Kirchliches Amtsblatt Mainz, Nr. 4/2017) heißt es dazu: „Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Mainz örtlich und sachlich zuständig sind.“

Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Diözese Mainz können die Gewerkschaften Vertreterinnen und Vertreter benennen, die sie in die Bistums-KODA entsenden möchten. Dabei richtet sich die Anzahl der Gewerkschaftsvertreter nach der Organisationsstärke der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (den Gewerkschaften ist insgesamt mindestens ein Sitz vorbehalten). Weitere Informationen zur Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Bistums-KODA sind im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Mainz vom März 2017 verfügbar (www.arbeitsrecht.bistummainz.de).

„Dritter Weg“: Dienstgemeinschaft regelt Arbeitsrecht 

Die Neuerung der Bistums-KODA-Ordnung ist Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Thema „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg“. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass der Verzicht auf eine Streikmöglichkeit im so genannten „Dritten Weg“ dann rechtmäßig ist, wenn Gewerkschaften in das Verfahren der Arbeitsrechtsregelung organisatorisch mit eingebunden werden. Diese Vorgabe des BAG wird nunmehr umgesetzt. 

Hintergrund: Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln („Dritter Weg“). Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich der Diözese Mainz wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA Mainz) wahrgenommen. Damit die Interessen der Mitarbeiter- wie der Dienstgeberseite in der KODA gleichermaßen vertreten sind, ist diese mit jeweils sechs Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite besetzt. Mit dem System des „Dritten Weges“ ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinsam Regelungen aushandeln, die dann auf breiter Basis beschlossen werden. An die Beschlüsse der Bistums-KODA Mainz sind alle Dienstgeber im Zuständigkeitsbereich der KODA Mainz gebunden. 

Hinweis: Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Internetseite des Bistums unter www.arbeitsrecht.bistummainz.de