Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss 2015

Fortsetzung der positiven Kirchensteuerentwicklung im Jahr 2016

Kirchensteuerrat (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Di. 12. Juli 2016
Von:
tob (MBN)
Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz am Dienstag, 12. Juli, im Mainzer Haus am Dom den Jahresabschluss 2015 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz in konsolidierter Rechnungslegung vorgelegt.
Vermögensbilanz Bistum Mainz für 2015 (c) Bistum Mainz

Nach einer Aussprache wurden die Abschlüsse, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einer uneingeschränkten Bescheinigung versehen worden sind, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Bei einem Volumen der Erträge und Aufwendungen von 366 Millionen Euro nach 334,6 Millionen Euro im Vorjahr wurde ein Überschuss von 18,3 Millionen Euro erzielt (15,6 Millionen Euro im Jahr 2014). Das Kirchensteueraufkommen, das knapp zwei Drittel der laufenden Erträge ausmacht, belief sich 2015 auf rund 206,3 Millionen Euro.

500.000 Euro zusätzlich für die Integration von Flüchtlingen

Der Kirchensteuerrat beschloss, 500.000 Euro aus dem Gesamtergebnis in den Flüchtlingsfonds der Diözese einzubringen. Das Geld wird für die Integrationsarbeit in den Pfarreien des Bistums Mainz verwendet. Der Mainzer Diözesanadministrator, Prälat Dietmar Giebelmann, dankte den Mitgliedern des Kirchensteuerrates für ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag. Der Jahresüberschuss wird darüber hinaus den verschiedenen Versorgungsrücklagen des Bistums Mainz zugeführt. Giebelmann wies ferner darauf hin, dass die konjukturell bedingte gute Kirchensteuerentwicklung dazu genutzt werde, um die Rücklagen für die Bauerhaltung zu stärken. Insgesamt nähmen die Anträge auf Bauerhaltung-Sonderzuweisungen von Seiten der Pfarrgemeinden zu. „Die Zahl der Gemeinden, die mit dem Regelzuschuss auskommen, wird weniger", sagte Giebelmann. Daher werde die Punktquote für die Zuweisungen an die Pfarrgemeinden, die in diesem Jahr bereits um 2,3 Prozent gestiegen ist, im kommenden Jahr 2017 erneut um 2,7 Prozent von 221 auf 227 angehoben.

Bilanzsumme gestiegen

Die Bilanzsumme für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz liegt in  2015 bei 891,5 Millionen Euro (Vorjahr: 837,6 Millionen Euro). Ausgewiesen sind ein Bistumskapital von 103,4 Millionen Euro sowie Rücklagen von 263,8 Millionen Euro, die im Wesentlichen der Altersversorgung und der Bauerhaltung von Bistumsbauten und Pfarreiimmobilien dienen. Größter Aktivposten ist das Anlagevermögen von 841,2 Millionen Euro, dem aber erhebliche Verpflichtungen insbesondere aus Altersversorgung und Bauerhaltung gegenüberstehen. Die Rückstellungen bilden mit 467,1 Millionen Euro den größten Anteil der Passiva und wurden, wie der Finanzdezernent der Diözese, Eberhard von Alten erläuterte, nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) ermittelt.

Das Bistum Mainz hatte vor zwei Jahren erstmals eine Gruppenbilanz des Bistums Mainz und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz veröffentlicht, in der sämtliche Einrichtungen des Bistums und alle rechtlich unselbstständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds (zum Beispiel Beihilfe- und Versorgungsfonds) berücksichtigt sind. Damit ist das gesamte, beiden Körperschaften zivilrechtlich zuzuordnende Vermögen bis auf Teile des Sachanlagevermögens erfasst. Noch nicht berücksichtigt wurde das Sachanlagevermögen, das vor der Umstellung auf die Doppik, das heißt vor 2012, zugegangen ist (insbesondere Immobilien und technische Anlagen), und dessen Bewertung im laufenden Jahr 2016 abgeschlossen werden soll.

Positive Kirchensteuerentwicklung

Im laufenden Jahr 2016 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz konjunkturell bedingt positiv entwickelt, erläuterte von Alten. Bis einschließlich Juni liege das Brutto-Kirchensteueraufkommen um rund 2,2 Prozent über dem Vorjahresergebnis. Damit liege das Aufkommen jedoch aktuell noch unter der Planzahl von 5,9 Prozent für 2016. Von Alten erwartet jedoch in den kommenden Monaten eine Annäherung an die erwartete Planzahl.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter und der Finanzdirektor der Diözese sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Nach der Emeritierung von Karl Kardinal Lehmann als Bischof von Mainz wurde der Vorsitz im Diözesankirchensteuerrat von Diözesanadministrator Giebelmann übernommen.