Möglichkeit für öffentliche Gottesdienste sind eine „Notlösung“

Bischof Peter Kohlgraf zu ersten Schritten, Gottesdienste wieder zuzulassen

(c) Bistum Mainz
Datum:
Mi. 29. Apr. 2020
Von:
tob (MBN)

Mainz. Auch im Bistum Mainz werden in absehbarer Zeit wieder unter bestimmten Bedingungen öffentliche Gottesdienste möglich sein. Seitens der Hessischen Landesregierung besteht diese Möglichkeit ab Freitag, 1. Mai; von Seiten der Landesregierung in Rheinland-Pfalz sind Gottesdienste wieder ab Sonntag, 3. Mai, möglich. Das Gebiet des Bistums Mainz erstreckt sich sowohl auf Hessen als auch auf Rheinland-Pfalz. 

In einem vorläufigen Schutzkonzept, das auch auf der Internetseite des Bistums Mainz veröffentlicht ist, sind die Bedingungen veröffentlicht, unter denen im Bistum Mainz künftig wieder Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit möglich sein können. Das endgültige Schutzkonzept wird dort im Laufe des morgigen Tages (Donnerstag, 30. April) veröffentlicht. Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, betont darin, dass bei der Umsetzung der Gottesdienste der Gesundheitsschutz der Teilnehmer oberste Priorität habe.

Weihbischof Bentz empfiehlt den Gemeinden frühestens ab Montag, 4. Mai, wieder Gottesdienste zu feiern, da sich die strengen Auflagen für die Werktagsgottesdienste mit ihrer normalerweise geringeren Besucherzahl zunächst einfacher umsetzen lassen. Das Konzept orientiert sich an den Empfehlungen, die im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz im Benehmen mit dem Deutschen Liturgischen Institut und in Abstimmung unter den Bistümern erarbeitet worden sind.

Wörtlich heißt es im vorläufigen Schutzkonzept: „Ob in den nächsten Wochen solche Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit gefeiert werden können, soll unter Abwägung der pastoralen Aspekte vor Ort der Pfarrer gemeinsam mit dem Pastoralteam und den Verantwortlichen aus dem Pfarrgemeinderat entscheiden. Selbstverständlich sollen wie bisher möglichst vielen auch weiterhin auf verschiedenen medialen Wegen die Mitfeier von Gottesdiensten und anderen Gebetsformen ermöglicht werden.“

Kohlgraf: „Meine persönliche Gefühlslage ist zwiespältig“

Mit der Möglichkeit, künftig wieder Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit zu feiern „sind wir noch lange nicht in der Normalität angekommen“, betont der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf. „Diejenigen, die künftig einen öffentlichen Gottesdienst mitfeiern, werden dies trotz aller Freude schmerzlich wahrnehmen“. Trotz aller Beschränkungen könne dies „ein kleiner Schritt“ sein, „der hoffentlich sensibel gestaltet wird, damit es nicht zu einer erneuten Verschärfung kommen muss“. Gleichzeitig dankt Kohlgraf den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage und die Möglichkeit, künftig wieder Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit zu feiern.

Bischof Kohlgraf hebt auch hervor: „Meine persönliche Gefühlslage ist zwiespältig. Zum einen freue ich mich auf gemeinsame Gottesdienste, auch wenn sie noch nicht die notwendige Feierlichkeit haben können. Zum anderen fehlen gerade der in dieser eingeschränkten Form stattfindenden Eucharistiefeier eigentlich notwendige Voraussetzungen. Eine Heilige Messe ist ja immer mehr als die Gültigkeit der Abläufe und die nur individuelle Christusbegegnung in der Eucharistie. Sie ist eine Feier der Kirche, die sich in der örtlichen Gemeinde versammelt. Um zu einer echten Feier zu gelangen, müssten selbstverständlich auch die gemeinsamen Feierformen in ihrer Vielfalt möglich sein. So bleibt es bei einer Notlösung, deren Hintergründe ich kenne und akzeptiere.“ 

Unter anderem bedränge ihn die Sorge, dass „manche Vorschläge, wie denn derzeit die Eucharistie empfangen werden könne, der Würde des Sakraments in keiner Weise gerecht werden“, betont Kohlgraf. Und weiter: „Ich will auch eine allein auf das eigene Seelenheil gerichtete Frömmigkeit nicht gutheißen. Es ist für mich kein geistlicher Gewinn, wenn einzelne Gläubige unter doch eher unwürdigen Bedingungen endlich wieder die Heilige Kommunion empfangen können und andere nicht. Insofern lade ich je nach örtlichen Möglichkeiten dazu ein, in kleineren Gruppen unter den genannten Bedingungen auch andere Gottesdienstformen zu pflegen, und so eine betende Gemeinschaft der Kirche zu bleiben.“ 

Hinweis: Das vorläufige Schutzkonzept zur Feier der Liturgie im Bistum Mainz ist unter folgendem Link verfügbar. Die endgültige Version wird am Donnerstag, 30. April veröffentlicht:

http://bistummainz.de/export/sites/bistum/organisation/.galleries/downloads/Anordnung-zur-Feier-der-Liturgie.pdf