Rainer Reuhl zum Geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt

Bischof Kohlgraf dankt Volker Kurz und Erich Fuchs für Einsatz im Kirchensteuerrat

Mainz, 11. September 2020: Konstituierende Sitzung des Kirchensteuerrates (v.l.n.r.): Rainer Reuhl, Christof Molitor, Bischof Peter Kohlgraf, Volker Kurz, Michael Ender und Weihbischof Udo Markus Bentz. Es fehlt Erich Fuchs. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Fr. 11. Sep. 2020
Von:
tob (MBN)

Mainz. Rainer Reuhl aus Mainz ist mit großer Mehrheit zum neuen Geschäftsführenden Vorsitzenden des Diözesan-Kirchensteuerrates im Bistum Mainz gewählt worden. Bei der Konstituierenden Sitzung des Gremiums am Freitagabend, 11. September, im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes in Mainz wurde außerdem Michael Ender aus Mörlenbach mit großer Mehrheit zum stellvertretenden Geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt. 

Aufgabe des Geschäftsführenden Vorsitzenden ist unter anderem die Leitung der Sitzungen des Diözesan-Kirchensteuerrats und des Haushalts- und Finanzausschusses, die in der Regel zweimal jährlich tagen.

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf gratulierte Reuhl und Ender zu ihrer Wahl und dankte gleichzeitig dem scheidenden Vorstand für die jahrzehntelange, konstruktive Begleitung des Gremiums. Beide sind nicht zur Wiederwahl angetreten. Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim gehört dem Diözesankirchensteuerrat bereits seit 1992 an (ab 1996 als stellvertretender Geschäftsführender Vorsitzender) und war seit 2000 Geschäftsführender Vorsitzender. Sein bisheriger Stellvertreter Erich Fuchs aus Bingen gehört dem Diözesankirchensteuerrat seit 1996 an und war seit 2002 stellvertretender Geschäftsführender Vorsitzender des Kirchensteuerrates. Beide werden dem Gremium auch in dieser Amtszeit weiter angehören. 

Berufung von Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVVR)

In der Sitzung wurden außerdem die Mitglieder vorgestellt bzw. gewählt, die vom Bischof bzw. dem Kirchensteuerrat in den Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) des Bistums entsandt werden. Der Kirchensteuerrat wählte für diese Aufgabe: Ute Kipping-Karbach aus Klein-Winternheim, Helga Wilk aus Mainz sowie Hermann Schnabel aus Erbes-Büdesheim, der auch bisher schon dem DVVR angehört hat. Der Bischof hat in den DVVR berufen: Prinz Michael zu Salm-Salm aus Wallhausen sowie Patrick Hofmacher, den Geschäftsführer der Malteser Werke aus Köln. Beide waren bereits zuvor Mitglied im DVVR.

Bentz: „Echtes Aufsichtsratsgremium“

In den neuen Statuten für den DVVR wird festgelegt, dass dieses Gremium nur noch aus externen Mitgliedern bestehen soll. Mitarbeiter des Bistums Mainz können als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des DVVR teilnehmen. „Durch diese Neuaufstellung wird der DVVR ein echtes Aufsichtsgremium, mit dem wir eine ganz klare und eindeutige Kontrolle der Bistumsfinanzen erreichen“, betonte Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, der auch Ökonom des Bistums Mainz ist. „Der Bischof ist künftig nicht mehr frei bei der Besetzung des DVVR: Drei Mitglieder werden vom Kirchensteuerrat benannt und nur zwei vom Bischof. Durch diese Auswahl wird der DVVR direkt über den Kirchensteuerrat von den Kirchensteuerzahlern legitimiert.“

Der Kirchensteuerrat wählte außerdem die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und hat außerdem einen Bauausschuss eingerichtet, dessen wesentliche Aufgabe die Vorprüfung des Budgetplanes ist und die Abgabe von Empfehlungen dazu an den Kirchensteuerrat ist. Moderiert wurde die Konstituierende Sitzung von Finanzdezernent Christof Molitor.

Stichwort: Diözesan-Kirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, genehmigt den Jahresabschluss, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.