Schulen des Bistums Mainz zukunftsfähig machen

Ab 2019/2020 führen die katholischen Schulen in Hessen ein gestaffeltes Schulgeld ein

LOGO--BISTUM--MAINZ (c) Bistum Mainz (Ersteller: Bistum Mainz)
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Datum:
Mi. 12. Sep. 2018
Von:
tob (MBN)
Mainz. Die vier katholischen Schulen des Bistums Mainz in Hessen werden ab dem Schuljahr 2019/2020 ein gestaffeltes Schulgeld einführen. Betroffen sind ab dem Schuljahr 2019/2020 zunächst die neuen Fünftklässler; ab dem Schuljahr 2020/2021 gilt die Regelung für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Entscheidung haben der Generalvikar des Bistums Mainz, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, gemeinsam mit der Dezernentin für Hochschulen und Schulen, Ordinariatsdirektorin Dr. Gertrud Pollak, in einem Schreiben vom Mittwoch, 12. September, an die Eltern der Schülerinnen und Schüler angekündigt. Darin heißt es: „Gute Schule kostet Geld. Dafür sind wir im Bistum bereit, mit erheblichen Kirchensteuermitteln die Schulen zu finanzieren - im Unterschied zu den anderen privaten Trägern in Hessen bisher ohne Schulgeld. Allerdings sind die Bedingungen für eine stabile Schulfinanzierung in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden. Darum möchte das Bistum zum Erhalt seiner Schulen rechtzeitig verantwortungsvoll planen.“  

Trotz der Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft aus Steuermitteln durch das Land Hessen, bleibe „eine deutliche Finanzierungslücke für die Schulträger“. Bislang hat das Bistum Mainz jährlich über zehn Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln für die hessischen Schulen eingesetzt. Weiter heißt es: „Die finanziellen Prognosen für das Bistum machen klar: Auf Dauer sind diese Summen durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen. Schon bisher haben Elternspenden vieles ermöglicht und den Schulträger entlastet. Die katholischen Schulen müssen aber langfristig abgesichert und zukunftsfähig gemacht werden. Dazu braucht die Diözese Planungssicherheit mit festen Einnahmen.“ 

Schulbesuch wird auch künftig nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen

Bentz und Pollak betonen, dass die Aufnahme an einer katholischen Schule auch künftig nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen werde. Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen kann das monatliche Schulgeld reduziert werden. Darüber hinaus ist das Schulgeld als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Die Höhe des Schulgeldes wird sich monatlich auf 90 Euro für das erste Kind, 50 Euro für das zweite Kind und zehn Euro für das dritte Kind belaufen. Alle weiteren Kinder sind frei. Das Bistum geht davon aus, dass die Einführung des Schulgeldes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro im Jahr erbringen wird, wenn es ab dem Schuljahr 2020/2021 für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt ist. Das Geld wird nicht nur Sanierungen sowie Baumaßnahmen und dem Unterhalt der Betriebsabläufe in den Schulen zu Gute kommen, sondern auch der Gewährleistung des Unterrichts. Bereits seit 2011 hatte das Bistum Mainz in den hessischen Schulen eine Erhöhung der Elternspenden angestrebt, doch die freiwilligen Spenden reichen nicht dauerhaft aus, um die Deckungslücke in der Schulfinanzierung zu minimieren.  

Das Schulgeld wird an folgenden Schulen eingeführt: Albertus Magnus-Schule (Viernheim), Liebfrauenschule (Bensheim), St. Lioba-Schule (Bad Nauheim) und Marienschule (Offenbach). Betroffen von der Maßnahme sind an diesen vier Schulen insgesamt rund 3.400 Schülerinnen und Schüler. Da sich die katholische Edith Stein-Schule (Darmstadt) in Stiftungsträgerschaft befindet, ist die Einführung des Schulgeldes dort Sache des Kuratoriums. Für die Bistumsschulen in Rheinland-Pfalz wird auch künftig kein Schulgeld erhoben, da im dortigen Schulgesetz kein Schulgeld vorgesehen ist. 

Hinweis: Weitere Informationen auf den Internetseiten des Schuldezernates unter: https://schule.bistummainz.de/kirchliche-schulen/schulgeld/index.html