Für die Katholische Kirche bestehen eigene datenschutzrechtliche Bestimmungen, die im Wesentlichen in der Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bistum Mainz zusammengefasst sind.
Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Datenschutzstelle der (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen die Diözesandatenschutzbeauftragten. An sie kann man sich wenden, wenn man der Ansicht ist, bei der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten durch Einrichtungen der katholischen Kirche im Bistum Mainz verletzt worden zu sein.
Was ist bezüglich der Regelungen der DSGVO / KDG beim Betreiben von Websites zu beachten.
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte für die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier
Leiterin der Datenschutzaufsicht für diese (Erz-)Diözesen
Datenschutzbeauftragter für das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Mainz
Gemeinsame Betriebliche Datenschutzbeauftragte für die Kirchengemeinden gem. GbDS