Versicherungen

Allgemeine Aufgaben

Um den Versicherungsschutz in einem Bistum einheitlich und auch kostengünstig zu gewährleisten, wurden vom Bischöflichen Ordinariat für die wesentlichen Versicherungsbereiche der Kirchengemeinden und Kindertageseinrichtungen sogenannte Sammelversicherungsverträge mit unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen.

Allerdings muss nicht jede Aktivität, Veranstaltung oder auch Baumaßnahme über ein komplettes Jahr im Rahmen einer Sammelversicherung durch das Bistum abgesichert werden. Für diese, oft nur kurze Zeit andauernden Veranstaltungen oder Maßnahmen bestehen über das Ordinariat sogenannte Rahmenvereinbarungen mit Versicherern, die für den konkreten Bedarfsfall abgeschlossen werden können.

Die Aufgaben der Versicherungsabteilung bestehen somit in:

  • der Überprüfung und Aktualisierung des bestehenden Versicherungsschutzes
  • der Bedarfsanalyse und dem Einkauf von Versicherungsschutz bei neuen Risiken
  • der Schadensbearbeitung über alle Versicherungsbereiche

Für den Bereich der KFZ-Versicherungen bestehen ebenfalls Sammelversicherungen für:

  • Fahrzeuge im Eigentum der Kirchengemeinde / Einrichtung
  • Privateigene Fahrzeuge während der Nutzung auf Dienstreisen

Darüber hinaus kann - bei Bedarf – über Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden:

  • KFZ-Versicherungen für entliehene bzw. geliehene Fahrzeuge

Weitergehende Informationen erteilt die Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates bzw. können dem Handbuch für Verwaltungsräte entnommen werden, welches in allen Pfarreien vorliegt.

Anbieter dieser Zusatzversicherung ist u. a.

über die online versichert werden kann.

Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich unterliegen alle haupt- und nebenamtlich tätigen Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dem gesetzlichen Unfallversicherungs-schutz über eine Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus versichert sind auch Personen, die ehrenamtlich und unentgeltlich tätig werden und sich dadurch auszeichnen, dass sie in keinem persönlichen / oder wirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen.

Zum 01.01.2005 wurde der Kreis der versicherten Personen noch erweitert. Versichert sind nunmehr u.a. auch Personen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig werden. Die Erweiterung des Versiche-rungsschutzes trägt dem Umstand Rechnung, dass auch im kirchlichen Bereich vielfach eine Ausweitung religionsgemeinschaftlicher Aufgaben stattfindet, bei denen privatrechtliche Organisationen für die Kirchengemeinde tätig werden.

Versicherungsträger bei Arbeits- und Wegeunfällen sind die Berufsgenossenschaften:

  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige im Dienst für eine Kirchengemeinde Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
    www.vbg.de
  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige in Kindertagesstätten / Kindergärten Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste Wohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de

Darüber hinaus besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch für Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen / Kindergärten. Versicherungsträger in diesen Fällen sind die Unfallkassen der jeweiligen Bundesländer.

Weitergehende Informationen können Sie dem Handbuch für Verwaltungsräte bzw. den o.a. Internetseiten entnehmen.

Private Unfallversicherung

Sollte der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greifen, besteht über das Bistum Mainz eine private Unfall-Sammelversicherung für die Jugend- und Erwachsenenarbeit in den Pfarreien bei Aktivitäten innerhalb Deutschlands.

Darüber hinaus kann - bei Bedarf – über Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden:

  • Kompaktversicherung für Auslandsreisen
  • Versicherung für ausländische Gästegruppen

Der Versicherungsumfang dieser Zusatzangebote kann in der Versicherungs-abteilung des Bistums erfragt werden. Anbieter dieser Zusatzleistungen ist u.a. das Jugendhaus Düsseldorf, über das online versichert werden kann:
www.jugendhaus-duesseldorf.de

Sammelverträge bestehen für folgende Sachversicherungen:

  • Gebäude-Feuerversicherung

Versichert gelten hierüber alle kirchengemeindeeigenen Gebäude gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Überspannung infolge eines Blitzschlags.

  • Gebäude-Leitungswasser- und/oder Sturmversicherung – Gebäude-Glasversicherung

Für einzelne Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinden sind auch o.a. Risiken versichert. Weitergehende Informationen erteilt die Versicherungs-abteilung im Bistum Mainz bzw. können dem Handbuch für Verwaltungsräte entnommen werden.

  • Inventarversicherungen gegen die üblichen Gefahren bestehen für Inventargegenstände
  1. In Kirchen, Kapellen und Pfarrhäusern
  2. In Gemeindezentren, Pfarr- und Jugendheimen, Büchereien etc.
  3. In Kindergärten / Kindertagesstätten

Darüber hinaus kann - bei Bedarf – über Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden:

  1. Bauleistungsversicherung für Bauvorhaben in Kirchengemeinden
  2. Transport und Ausstellungsversicherungen
  3. Elektronikversicherungen
  4. Versicherung für Photovoltaik- und Solaranlagen
  5. Musikinstrumentenversicherung