Gemeinsam die Welle brechen - Ab sofort 3G in der Bücherei

Unsere Bücherei ist unverändert geöffnet, jedoch Zugang nur gemäß 3G-Regel mit Nachweiskontrolle

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Datum:
Fr. 26. Nov. 2021
Von:
Sabine Schmidtmeyer

Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung gilt ab sofort die 3G-Regel (Geimpft - Genesen - Getestet) beim Besuch unserer Bücherei St. Peter. Diese gilt sowohl für unsere Besucher und Besucherinnen als auch für das gesamte ehrenamtliche Büchereiteam.

Wir bitten Sie, bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Bücherei einen Nachweis über Ihren Impfstatus oder Ihre Genesung vorzuzeigen bzw. ein tagesaktuelles Negativ-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bitte beachten Sie, dass ein Selbsttest leider nicht berücksichtigt wird, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Kinder und die 3G-Regel

  • Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regelung. 

  • Kinder und Jugendliche über 12 Jahren müssen entweder ihren Impfnachweis oder Genesungsnachweis oder einen negativen Test-Nachweis von einer Teststation bzw. einen schriftlichen Nachweis der Schule (z. B. Testheft) vorzeigen, sofern sie dort regelmäßig getestet werden.

Darüber hinaus gelten die bekannten Hygiene- und Schutzregeln:

Maskenpflicht

Alle Besucherinnen und Besucher älter als 6 Jahre sowie die Mitarbeitenden in den Büchereien sind zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Gesichtsmaske verpflichtet.

Abstandsregel

Bitte halten Sie immer 1,5 m Abstand zur nächsten Person ein.

Hygiene

Bitte nutzen Sie unser Desinfektions- und Hygieneangebot im gesamten Marienhaus, bevor Sie die Büchereiräume betreten.

Lüftungs- und Medienhygienekonzept

Unser Büchereiteam sorgt zu Ihrem Schutz auch weiterhin für eine großzügige Lüftung während der Öffnungszeiten sowie für ein Hygienekonzept für die ausgeliehenen Bücher und andere Medien.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, um gemeinsam die Öffnung unserer Bücherei während der Pandemie aufrecht erhalten zu können.

 

Ihr Büchereiteam St. Peter

 

Oben genannte Neuregelung basiert auf der Dienstanweisung des Generalvikars Bistum Mainz vom 23.11.2021, die Sie hier einsehen können.