Upgrade Mailing-Server am 22. Juli ab 22 Uhr & KI-Kennzeichnungspflicht beachten
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Hallo liebe Community bistummainz.de!
 

Unser Mailing Server erhält ein Upgrade, also eine leistungsstärkere Version. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass beim Einsatz von KI für Ihre Tätigkeit, besondere Regeln zu beachten sind. Mehr zu beidem lesen Sie in diesem Newsletter.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Herzliche Grüße von der Internetredaktion bistummainz.de:
Anette Schermuly, Nicole Demuth, Doris Lieven & Monika Herkens als freie Mitarbeiterin

Kontakt: internet@bistum-mainz.de 

 
Frühlingswiese
 
© Bistum Mainz | AnSchermuly
 
Upgrade Mailing-Server
 

Unser Mailing-Server bekommt ein Upgrade am Mittwoch, 22. Juli zwischen 22 Uhr und 23. Juli 2 Uhr nachts. In der Anmeldemaske von OpenCms haben Sie es vielleicht schon häufiger gelesen.

  • In diesen vier Stunden können keine Newsletter versendet werden. Bitte planen Sie das bei Ihrem Newsletter-Versand ein!
  • Außerdem können keine Mails über die Formulare versendet werden. Falls in dieser Nacht Anmeldungen für Veranstaltungen eingehen, so werden diese im Datenordner der betreffenden Veranstaltung gespeichert, aber es wird keine Bestätigungs-Mail an die User versendet. Wenn Sie wichtige Veranstaltungen haben, so schauen Sie bitte am 23. Juli in der Datenbank nach (/.content/event-m/ev_000NR_data/), ob es zwischen 22 Uhr und 2 Uhr nachts Anmeldungen gegeben hat.

Währenddessen sind Ihre Webseiten wie gewohnt erreichbar. Auch das Arbeiten in OpenCms ist in dieser Zeit möglich.

 
Kennzeichnungspflicht bei Nutzung von KI
 

Wer KI (Künstliche Intelligenz) zur Arbeit auf der Internetplattform nutzt, sollte sich u.a. mit den Kennzeichnungspflichten beschäftigen. Ab 2. August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO. Die EU KI-Verordnung / EU AI Act gibt es seit 2024.

Wir empfehlen allen Admins und Redakteurinnen und Redakteuren, die mit KI arbeiten, sich fachkundig zu machen. Übersichtlich und kurz erklärt findet sich die Verordnung z.B. auf der hier verlinkten Kanzlei-Seite.

Praxistipp: Soweit für KI-generierte Inhalte eine Kennzeichnung erforderlich ist, könnten Sie die Angabe bei Bildern und Medien z.B. im Copyrightfeld ("Urheber xy | generiert mit KI") einfügen. Wichtig ist, dass diese Angabe jederzeit sichtbar ist! 

 

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