Wer KI (Künstliche Intelligenz) zur Arbeit auf der Internetplattform nutzt, sollte sich u.a. mit den Kennzeichnungspflichten beschäftigen. Ab 2. August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO. Die EU KI-Verordnung / EU AI Act gibt es seit 2024.
Wir empfehlen allen Admins und Redakteurinnen und Redakteuren, die mit KI arbeiten, sich fachkundig zu machen. Übersichtlich und kurz erklärt findet sich die Verordnung z.B. auf der hier verlinkten Kanzlei-Seite.
Praxistipp: Soweit für KI-generierte Inhalte eine Kennzeichnung erforderlich ist, könnten Sie die Angabe bei Bildern und Medien z.B. im Copyrightfeld ("Urheber xy | generiert mit KI") einfügen. Wichtig ist, dass diese Angabe jederzeit sichtbar ist! |