Beim Besuch der Bücherei müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.
Kinder und die 3G-Regel
Maskenpflicht
Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden in den Büchereien sind zum Tragen einer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abstandsregel
1,5 m Abstand zur nächsten Person ist einzuhalten.
Quelle: Dienstanweisung des Generalvikars Bistum Mainz vom 23. Nov. 2021