In der Bücherei gilt die 3G Regel

Neue Regeln für die Ausleihe

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Datum:
Do. 25. Nov. 2021
Von:
Gabi Distel
Ab sofort gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) beim Besuch unserer Bücherei.
Auch das Bücherei-Team unterliegt den 3G-Anforderungen.
Weiterhin gilt unser Hygienekonzept!
Bitte nutzen Sie die Vorbestellung im online-Katalog!
 

Beim Besuch der Bücherei müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenen­nachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.

Kinder und die 3G-Regel

  • Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regelung. Sie müssen also keinen Test machen
  • Kinder und Jugendliche über 12 Jahren müssen entweder einen negativen Nachweis von einer Teststation mitbringen oder wenn die Kinder regelmäßig in der Schule getestet werden, reicht der Nachweis der Schule aus, wenn er in schriftlicher Form vorhanden ist (z.B. Test-Heft)
  • Ist ein Kind über 12 Jahren geimpft oder genesen, muss es ebenfalls einen Nachweis vorbringen, wie die Erwachsenen auch

Maskenpflicht

Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden in den Büchereien sind zum Tragen einer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Abstandsregel

1,5 m Abstand zur nächsten Person ist einzuhalten.

Quelle: Dienstanweisung des Generalvikars Bistum Mainz vom 23. Nov. 2021