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Freistellung für ehrenamtliches Engagement (Sonderurlaub)

Den eigenen Erholungsurlaub für die Mitarbeit beim Zeltlager verwenden? Das muss nicht sein.
Für ehrenamtliches Engagement gibt es Sonderurlaub.
Das gilt für die Mitarbeit bei Veranstaltungen und Freizeiten sowie für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit.


Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit wie Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber.

Wenn du ehrenamtlich bei einem Mitgliedsverband des BDKJ oder einer katholischen Pfarrgemeinde aktiv bist, ist hier der richtige Weg zur Freistellung in Hessen und Rheinland-Pfalz.

Bitte beachte dabei, dass es für Hessen und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Regelungen gibt.

Dauer der Freistellung

Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage jährlich.
Die Freistellung kann auch in halben Arbeitstagen beantragt werden.

Sonderurlaubsregelungen in Hessen

Antragsberechtigt sind Beschäftigte ab dem 16. Lebensjahr. Innerhalb eines Jahres können 12 Arbeitstage oder 24 halbe Arbeitstage genommen werden. Der BDKJ-Diözesanverband und der Hessische Jugendring befürworten den Antrag. Mit dem Befürwortungsschreiben des HJR können private Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des Arbeitsentgeltes beantragen. Neu: Für den Antrag auf Rückerstattung der Lohnkosten brauchen die Arbeitgeber eine Bestätigung des Veranstalters der Maßnahme, aus der hervorgeht, dass der Arbeitgeber tatsächlich an der Maßnahme teilgenommen hat. Für diesen Zweck hat das Bischöfliche Jugendamt eine Teilnahmebescheinigung erstellt, die dem Antragssteller automatisch zugeht.

Antragsverfahren:

Den Antrag könnt ihr im folgenden Link stellen. Dort einfach das unten befindliche Kontaktformular ausfüllen:

Freistellungsantrag