Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Unsere Leistungen erbringen wir selbstverständlich auch vorher.
Wenn Sie keine Angehörigen haben, sind wir Ihnen gerne beim Besorgen der Verordnung behilflich.
Der Mensch kann nicht tausend Tage ununterbrochen gute Zeiten haben, so wie die Blume nicht hundert Tage blühen kann.
Fernöstliche Weisheit