Zum Rücktritt der Ratsmitglieder

Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat

Heiliger Gordianus (c) Pfarrei St. Gordianus Bad Kreuznach
Heiliger Gordianus
Datum:
Mi. 1. Nov. 2023
Von:
Vorstand des Fördervereins St. Gordianus

Liebe Mitglieder der Pfarrei St. Gordianus Bad Kreuznach-Planig,

an dieser Stelle bedanken wir uns als Förderverein St. Gordianus herzlich bei Herrn Pfarrer Lerchl und seinem Team, das uns seit Juli diesen Jahres betreut. Die Gottesdienste finden zu den gewohnten Zeiten statt und wir haben das Gefühl, gut versorgt zu sein. Dies ist in einer solch großen Struktur nicht selbstverständlich und funktioniert nur dann, wenn sich alle Beteiligten im großen Maß bemühen.

Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Förderverein St. Gordianus und unserem neuen Pfarrer gestaltet sich sehr unkompliziert und vertrauensvoll. Also können wir als Gemeinde St. Gordianus von einem guten Start in die Zukunft unserer Pfarrei sprechen. Solch ein Beginn muss allerdings gut vorbereitet sein und hier ist es uns als Förderverein, der sich auch aus den ehemaligen Pfarrverwaltungs- und Pfarrgemeinderäten zusammensetzt, ein Anliegen, einem Gerücht in der Gemeinde entgegenzutreten:

Die ausgeschiedenen Räte haben vor dem Rücktritt mit Pfarrer Lerchl ein einvernehmliches Gespräch geführt und ihn über das Vorhaben informiert. Es ist also keineswegs so, dass Pfarrer Lerchl von den ausscheidenden Räten überrumpelt wurde. Darüber hinaus hatten alle Gemeindemitglieder am 19.06.23 um 19.00 im Pfarrheim die Gelegenheit, von den Räten persönlich im Rahmen einer öffentlichen Pfarrgemeinderatssitzung die  Beweggründe zum Rücktritt zu erfahren. Leider wurde dieser Termin von den  Gemeindemitgliedern nicht wahrgenommen. Die Gründe, die uns dazu bewegt hatten, von den Ämtern zurückzutreten, waren darüber hinaus auch den Tageszeitungen zu entnehmen.

Für jene, die diese Information nicht erreicht hat – hier noch einmal die Hauptbeweggründe in aller Kürze:

  1. Geschwundener Gestaltungsspielraum der Verwaltungsräte: Das
    Bischöfliche Ordinariat in Mainz hat einen Investitionsstopp aufgrund der
    angespannten und unübersichtlichen Finanzsituation des Bistums
    verhängt, sodass keine Projekte hier vor Ort mehr möglich sind.

  2. Abgabe der Kita und Erpressung des Verwaltungsrates seitens des Bischöflichen Ordinariates, dieser Abgabe entgegen dem eigenen Willen zuzustimmen: Hier wurde klar demonstriert, dass die Räte keinerlei Entscheidungskompetenz haben und selbst bei sehr wichtigen Entscheidungen im Vorfeld nicht angehört werden.

  3. Drohende Abgabe kirchlicher Immobilien im Rahmen des Immobilienprozesses: Auch im Falle der Abgabe von Immobilien würden die Räte erneut gezwungen,  Entscheidungen des Bischöflichen Ordinariates entgegen der eigenen Haltung zu ratifizieren.

Der Rücktritt aus den Räten, die das Bistum kirchenrechtlich wünscht, ist allerdings keine Flucht vor der Verantwortung und kein „Hinschmeißen“ der Arbeit in der Gemeinde. Dies zeigt sich im Engagement des Fördervereins. Hier werden die Aufgaben der Räte übernommen, allerdings ohne das rechtliche Korsett und ohne die Abhängigkeit vom Bistum. Daher können wir nur alle Gemeindemitglieder, die noch nicht Mitglied im Förderverein St. Gordianus e.V. sind, ermutigen, sich bei uns zu engagieren. Dies kommt uns allen zu Gute!

Vorstand des Fördervereins St. Gordianus und ehemalige Räte
Margarethe Roßkopf, Dr. Torsten Panholzer, Wolfgang Wittkowski, Lothar Hesse