Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Männern und Frauen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und vierzehn Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt.
Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Arbeitsfelder und -schwerpunkte sind unter anderem Sakramentenkatechese, Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Ehe- und Familienpastoral, Seniorenarbeit, Feste und Feiern oder Ökumene. In der Öffentlichkeit berichtet er über seine Arbeit und Aktivitäten und hält Kontakt zu kommunalen Gemeinden.
Was bleiben will, muss sich ändern!
Die katholische Kirche und somit auch die Gemeinden des Bistums stehen in einem Veränderungsprozess. In den Gemeinden muss verstärkt darüber nachgedacht werden, wie auf die Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld reagiert werden kann und wie der Glaube im Lebenskontext der Menschen wieder mehr an Bedeutung gewinnen kann. An diesem Veränderungsprozess sind die Pfarrgemeinderäte maßgeblich beteiligt. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen sie nach Wegen, die Botschaft Jesu Christi im Leben der Menschen zu verwurzeln.