Sehr geehrte Gemeinde,
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene in den Blick nehmen und ihnen einen sicheren Raum bieten, damit sie sich gemäß ihren Bedürfnissen entwickeln können - dafür steht die Präventionsordnung der Diözese Mainz mit ihren Ausführungsbestimmungen als Grundprinzip und Haltung. Hierfür braucht es verlässliche und transparente Strukturen und eine Kultur der Achtsamkeit, die das Wohl der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Personen ins Zentrum stellt sowie klare Vereinbarungen und Regelungen, die für jede Person verbindlich sind, die im kinder- und jugendnahen Bereich sowie gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätig ist (s. Präventionsverordnung Bistum Mainz).
Alle Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft entwickeln lt. Verord- nung der Bischofskonferenz und der Präventionsordnung des Bistum Mainz ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für ihre jeweilige Einrichtung und setzen es verpflichtend um. Die Verant- wortlichen des Pastoralraum Gießen-Stadt sind derzeit dabei ein ISK für unsere Kirchengemeinden zu entwickeln.
Dafür und für die Umsetzung der Präventionsverordnung mit dem leitenden Pfarrer und den Verwaltungsräten in unseren Kirchengemeinden stehe ich als beauftragte Präventionskraft zur Verfügung. Weitere Informationen sind über die Homepage des Bistums abrufbar.
Bei Fragen oder einem Gesprächswunsch können Sie sich an mich wenden:
Mit Wirkung vom 13.03.2024 haben die vier Pfarreien im Pastoralraum Gießen- Stadt ein Institutionelles Schutzkonzept vereinbart. Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept wurde im letzten Jahr unter Federführung von Gemeindereferentin Uta Kuttner im Auftrag der Kirchenverwaltungsräte erarbeitet. Nach gemeinsamer Beratung aller beteiligten Verwaltungsräte wurde der Text in den Treffen der ein- zelnen Verwaltungsräte angenommen, unterschrieben und verbindlich für die je- weilige Gemeinde eingeführt. Ziel ist die Prävention gegen jede Form sexualisier- ter Gewalt mit Blick auf Kinder in unseren Gemeinden und Gruppen als auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene.
Als Grundlage für den fundierten Text wurden ausgewählte Kinderrechte vorange- stellt. In der Präambel heißt es dann: „Als Pfarreien im Pastoralraum Gießen-Stadt stärken und gestalten wir eine Kultur der Achtsamkeit, Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts gegenüber den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen. (…)
Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, erfordert Wissen, Entschlossenheit und vor allem Durchhaltevermögen. (…).
Das institutionelle Schutzkonzept…
.. will die Etablierung eines wertschätzenden und grenzachtenden Umgangs för- dern. (…)
… gibt Handlungssicherheit und Orientierung. (…)
… schafft Transparenz und fördert Vertrauen. Es signalisiert nach außen und innen, dass die Thematik der sexualisierten Gewalt nicht tabuisiert, sondern aktiv thema- tisiert wird, und dass damit auf breiter Basis verantwortungsvoll und professionell umgegangen wird. (…)“
(Der vollständige Text wird aktuell noch in einer Endredaktion überprüft und wird dann auf der Homepage des Pastoralraums zur Verfügung gestellt.)
Erste Schritte zur Umsetzung:
Bei der letzten Sitzung des Gesamt-Pfarrgemeinderates im März haben sich die Mitglieder des Gremiums mit dem Verhaltenskodex befasst, der aus dem Schutz- konzept resultiert und jeweils eine Selbstverpflichtung dazu unterzeichnet. Auch die Mitglieder des Pastoralteams hatten das zuvor in ihrem Dienstgespräch ent- sprechend umgesetzt. Insbesondere die Verantwortlichen für das Sommer- Zeltlager und von Jugendfreizeiten nehmen an Intensiv-Schulungen teil. Aber auch der Gesamt-PGR will als Gremium an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen und sich weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Schritt für Schritt wird das neue Schutzkonzept nun in die Arbeit der Gruppierungen und Mitarbeitenden in unseren Gemeinden eingebracht und angewandt. Die Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache im Pastoralraum Gießen-Stadt sind eigenständige Ge- meinden und werden im Rahmen ihrer Gremien und Gruppierungen über ein Schutzkonzept beraten.
Sie haben Fragen zu dem Institutionellen Schutzkonzept? Kontaktieren Sie unsere Präventionsbeauftragte Frau Uta Kuttner