Caritas Betreuungsverein Odenwaldkreis e. V.:Was ist ein Behindertentestament?
Unter einem Behindertentestament versteht man eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Das Familienvermögen
bleibt erhalten und fällt nicht an den Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger. Das gilt auch, wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll.
Sinn und Zweck des Behindertentestaments ist es also, dem Kind zwar Vermögen zukommen zu lassen, gleichzeitig aber den Zugriff des Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgers auf das Geerbte zu verhindern.
Der Caritas-Betreuungsverein im Odenwald e.V. bietet in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt Klaus Schäfer zu diesem Thema an.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und findet am 18.11.2026 um 19:00 Uhr im Palais des Katholischen Gemeindezentrums St. Sophia, Hauptstraße 42, 64711 Erbach, statt.
Um eine telefonische Voranmeldung beim Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06062 955330 oder Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06061 1390077 wird gebeten.
Kontakt:
Caritas Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. | Caritas Zentrum Erbach
Tel: 06062 955330 | E-Mail: bv.erbach@caritas-darmstadt.de