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Ehrenordnung des DJK-Diözesanverbandes Mainz

In Ergänzung der bestehenden Ehrenordnung des DJK-Sportverbandes Deutsche Jugendkraft e. V. hat der Diözesanverband Mainz nachstehende Ehrenordnung geschaffen:

Der Diözesanverband Mainz verleiht an seine Mitglieder für hervorragende Verdienste um Werk und Leben der DJK folgende Ehrenzeichen:

1. Diözesansportehrennadel
Die Diözesansportehrennadel kann auf Vorschlag des Vereins oder des Diözesanvorstandes an solche DJK-Mitglieder verliehen werden, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch eine mindestens 10-jährige sportliche Betätigung an Wettkämpfen beteiligt haben. Bei hervorragenden sportlichen Leistungen kann auch eine frühere Verleihung erfolgen. Eine Urkunde über die Verleihung wird nicht ausgestellt.

2. Diözesanehrenzeichen in Silber mit/ohne Urkunde
Das Diözesanehrenzeichen in Silber kann auf Vorschlag des Diözesanvorstandes an solche DJK-Mitglieder verliehen werden, die sich um Verein oder Verband verdient gemacht haben. In besonderen Fällen wird durch den Diözesanvorstand über die Form und Art einer Ehrung und die Form und Art der Auszeichnung entschieden, wenn die vom Bundesverband geschaffenen Auszeichnungen nicht entsprechen, wie geehrt oder ausgezeichnet werden soll.

3. Diözesanehrenzeichen in Gold mit/ohne Urkunde
Das Diözesanehrenzeichen in Gold kann auf Vorschlag des Diözesanvorstandes an solche Mitglieder verliehen werden, die sich um Verein oder Verband verdient gemacht haben. In besonderen Fällen wird durch den Diözesanvorstand über die Form und Art einer Ehrung und die Form und Art der Auszeichnung entschieden, wenn die vom Bundesverband geschaffenen Auszeichnungen nicht entsprechen, wie geehrt oder ausgezeichnet werden soll.

Die Verleihung der Diözesanehrenzeichen erfolgt durch den Diözesanverband.

Die Verleihung erfolgt durch den Diözesanvorstand in feierlicher Form durch ein Vorstandsmitglied.

Die Verleihungsurkunden werden von dem Diözesanvorsitzenden und dem Diözesanbeirat unterzeichnet.

Die Verleihung von Diözesansportehrennadeln wird im Sportforum unseres Diözesanverbandes bekannt gegeben.

Ehrenordnung des DJK-Sportverbandes

Präambel

In dieser Ehrenordnung regelt der DJK-Sportverband für alle Ebenen (Verein, Kreisverband, Diözesanverband, Landesverband, Bundesverband) die Möglichkeit, besondere Leistungen und Verdienste zu ehren.

Über diesen Rahmen hinaus können andere Auszeichnungen verliehen werden. Auch die anderen Ebenen des DJK-Sportverbandes und die DJK-Vereine haben die Möglichkeit, auf der Grundlage eigener Ordnungen Ehrungen und Auszeichnungen vorzunehmen.

 

§ 1 Arten der Auszeichnungen, Verleihungsgründe, Antragsberechtigte, Verleihungsrechte

1.1 DJK-Treuenadel

  • in Bronze: Verleihungsgrund: 10-jährige Mitgliedschaft
  • in Silber: Verleihungsgrund: 25-jährige Mitgliedschaft
  • in Gold: Verleihungsgrund: 40-jährige Mitgliedschaft
  • in Gold mit Lorbeer: Verleihungsgrund: 50-, 60- und 70-jährige Mitgliedschaft

     Antragsteller: DJK-Verein
     Verleiher:  DJK-Verein

1.2 DJK-Ehrenzeichen

- in Bronze 
Verleihungsgrund: Persönlicher Einsatz und besondere Verdienste um die DJK.
     Antragsteller:  Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher:  DV

- in Silber 
Verleihungsgrund: Langjähriger persönlicher Einsatz und wesentliche Förderung der DJK.
     Antragsteller:  Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher:  DV

- in Gold 
Verleihungsgrund: Langjähriger persönlicher Einsatz und außergewöhnliche Verdienste um die Ziele und Aufgaben der DJK.
     Antragsteller:  Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher:  BV

1.3 DJK-Sportehrenzeichen

- in Bronze: 
Verleihungsgrund und Voraussetzungen:
Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Vereins-, Kreis- und Diözesanebene beteiligen.

Er muss mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:
- Erwerb einer Bezirksmeisterschaft oder mehrerer Kreismeisterschaften im Fachverband.
- Mindestens dreimalige Berufung in eine Auswahlmannschaft des Fachverbandes auf Kreis- bzw. Bezirksebene.
- Erwerb einer DJK-Diözesanmeisterschaft oder Berufung in eine DJK-Diözesanauswahl.
- Für Mannschaftssportler: Zweimaliger Aufstieg in eine höhere Klasse des Fachverbandes.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 3 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK erfolgreich eingesetzt haben.
     Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher: DV

- in Silber: 
Verleihungsgrund und Voraussetzungen:
Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen und mindestens schon 3 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sein. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene beteiligen.

Er muss mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Erwerb einer Landesmeisterschaft in einem Fachverband.
- Mindestens dreimalige Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene (Fachverband).
- Mindestens fünfmalige Berufung in eine Auswahlmannschaft des Diözesanverbandes bzw. Landesverbandes der DJK.
- Für Mannschaftssportler: Mehrjährige (mind. 3 Jahre) Mitwirkung in der höchsten Amateurklasse des Fachverbandes auf Landesebene.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 5 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK besonders ausgezeichnet haben.

Die Verleihung bedarf der Zustimmung des zuständigen Diözesansportwartes und des zuständigen Diözesanfachwartes. Im Zweifelsfall entscheidet der Diözesanverbandsvorstand.

     Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher: DV

- in Gold: 
Verleihungsgrund und Voraussetzungen:
Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen und mindestens schon 5 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sein. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene beteiligen.

Er muss mindestens eine der nachfolgenden sportlichen Anforderungen erfüllen:
- Erwerb einer Deutschen Meisterschaft eines Fachverbandes.
- Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.
- Dreimalige Berufung in eine Bundesauswahl eines Fachverbandes.
- Fünfmalige Berufung in eine Bundesauswahl der DJK.
- Für Mannschaftssportler: Mehrjährige (mind. 3 Jahre) Mitwirkung in der höchsten Amateurklasse des Fachverbandes auf Bundesebene.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 10 Jahre Mitglied der DJK sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK besonders ausgezeichnet haben.

Die Verleihung bedarf der Zustimmung des Bundesverbandssportwartes und des zuständigen Bundesverbandsfachwartes. Im Zweifelsfall entscheidet das Präsidium des DJK-Sportverbandes nach Anhörung des Ausschusses Leistungssport.

     Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher: BV

1.4  DJK-Ehrenbrief

Er kann an Mitglieder und Nichtmitglieder verliehen werden.

Verleihungsgrund und Voraussetzungen:
Außerordentliche Förderung der DJK oder entscheidende Hilfestellung bei einem besonderen Vorhaben.

     Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV
     Verleiher: BV

1.5  Bronzerelief

Ludwig-Wolker-Relief

Verleihungsgrund: Erfolgreiche Mitarbeit bei der Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der DJK.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV
Verleiher: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Carl-Mosterts-Relief

Verleihungsgrund: Herausragende und langjährige Verdienste um die Ziele und Aufgaben der DJK. Bei Persönlichkeiten, die das DJK-Ehrenzeichen in Gold bereits besitzen.

     Antragsteller: DV, LV, BV
     Verleiher: BV

1.6 Ehrung bei Vereinsjubiläen

Verleihungsgrund: Anlässlich nachfolgender Vereinsjubiläen verleiht der DJK-Bundesverband dem Verein eine Jubiläumsgabe mit Urkunde.

- zum   25-jährigen Vereinsjubiläum
- zum   50-jährigen Vereinsjubiläum
- zum   75-jährigen Vereinsjubiläum
- zum 100-jährigen Vereinsjubiläum

     Antragsteller: DV
     Verleiher: BV


1.7 DJK-Ehrenmitgliedschaft

Verleihungsgrund: Die DJK-Ehrenmitgliedschaft des DJK-Bundesverbandes kann verliehen werden an Mitglieder der DJK, Nichtmitglieder, Förderer und andere Persönlichkeiten, die ihre Verbundenheit mit der Deutschen Jugendkraft in außerordentlicher Weise bezeugt und die Belange der DJK in hervorragender Weise vertreten und gefördert haben.

     Antragsteller: DV, LV, BV
     Verleiher: BV


§ 2 Ausführung der Auszeichnungen und Rechtsschutz

2.1.  Die DJK-Treuenadel besteht aus dem DJK-Zeichen auf einer kleinen, viereckigen Platte (4 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold, Gold mit Lorbeer).

2.2.  Das DJK-Ehrenzeichen besteht aus dem DJK-Zeichen, das auf einem Blattsymbol ruht (3 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold).

2.3.  Das DJK-Sportehrenzeichen besteht aus dem DJK-Zeichen, das von einem Ring (Reifen) eingeschlossen wird (3 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold).

2.4. Der DJK-Ehrenbrief besteht aus einer Urkunde.

2.5. Das DJK-Bronzerelief besteht aus einer künstlerisch gestalteten Bronzeplatte und einer zugehörigen Erläuterung.

2.6. Über die Verleihung aller Ehrungen wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Vorstand der verleihenden DJK-Gemeinschaft unterzeichnet ist und bei der Übergabe der Ehrung ausgehändigt wird.

2.7. Sämtliche Ehrenzeichen und Urkunden dieser Ehrenordnung genießen Rechtsschutz nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Andere Auszeichnungen auf den übrigen DJK-Ebenen müssen sich in der Ausführung von den Auszeichnungen dieser Ehrenordnung unterscheiden.


§ 3 Kosten, Entziehung

3.1. Die Kosten für alle Auszeichnungen tragen die Verleiher.

3.2. Erweist sich der Träger einer Auszeichnung dieser Ehrung nicht würdig, kann ihm diese durch die verleihende DJK-Gemeinschaft entzogen werden.

§ 4 Ausführungsbestimmungen

4.1. Anträge auf eine Ehrung durch den DJK-Bundesverband gehen über den zuständigen Diözesanverband oder Landesverband dem DJK-Bundesverband zu.
Die Anträge sind schriftlich, unter Angabe von Gründen und bereits vorher erfolgten Ehrungen dem Verleiher zu übersenden. Die Antragsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.

4.2. Der Vorstand des Bundesverbandes entscheidet über eine Ehrung erst nach Rückfrage und Abstimmung beim bzw. mit dem Vorstand des Diözesanverbandes.

4.3. Bei Ehrung von Mannschaften erhält jedes Mitglied der Mannschaft die Auszeichnung.

4.4. Die Verleihung von Auszeichnungen soll in den Medien der zuständigen DJK-Gemeinschaften publiziert werden.

 

Stand August 2016

Fristen und Antragstellung

Der Ehrungsantrag sollte mindestens 8 Wochen vor der geplanten Ehrung gestellt werden, damit eine termingerechte Bearbeitung möglich ist.

Ehrungsantrag

Sie möchten ein verdientes Mitglied ihres Vereines ehren? Bitte füllen Sie den Antrag aus und lassen ihn uns zukommen. Wir  kümmern uns um den Rest.

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